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WWK · ARAG — GGF-VERSORGUNG
Versorgung für Geschäftsführer.
Geschäftsführer spielen nach eigenen Regeln: Andere Sozialversicherungslage, andere bAV-Wege, andere Insolvenzlogik. Diese Seite ist die Übersicht — Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, PSVaG-Schutz und Krankentagegeld in einem Bild.
Warum die GGF-Versorgung anders aussieht
Die eigene Sozialversicherungs-Lage.
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Damit fallen ein paar Selbstverständlichkeiten weg, die ein angestellter Arbeitnehmer voraussetzt: keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, kein gesetzliches Krankengeld, keine automatische Erwerbsminderungsrente. Auf der anderen Seite eröffnen sich Versorgungswege, die Arbeitnehmern verschlossen bleiben — vor allem in der bAV.
Fremdgeschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer stehen je nach Anteilshöhe und Vertragsgestaltung dazwischen. Der erste Schritt ist immer die Statusklärung: Wer hat hier welche Pflicht und welchen Spielraum?
Die drei bAV-Wege für Geschäftsführer
Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung.
- Direktversicherung §3 Nr. 63 EStG
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage (Direktzusage)
- Rückdeckungsversicherung
Der unterschätzte Punkt
PSVaG schützt nicht jeden Geschäftsführer.
Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) sichert Pensionszusagen gegen die Insolvenz des Arbeitgebers ab — aber nur für Arbeitnehmer und Fremdgeschäftsführer. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (über 50 Prozent Anteil) sind ausdrücklich vom PSVaG-Schutz ausgenommen. Wer das nicht weiß, glaubt sich abgesichert — und steht im Ernstfall mit leeren Händen da.
Der praktische Weg: Eine Rückdeckungsversicherung wird zugunsten des Geschäftsführers verpfändet. Damit ist die Versorgung dem Zugriff der Insolvenzmasse entzogen. Diese Verpfändung muss korrekt aufgesetzt sein — sonst greift sie in der Insolvenz nicht.
Was sonst noch dazugehört
Krankentagegeld, Hinterbliebenenversorgung, D&O.
- Krankentagegeld
- Berufsunfähigkeitsschutz
- Hinterbliebenenversorgung
- D&O-Versicherung
- Strafrechtsschutz für Manager
Wie sich das in der Praxis anfühlt
Was wir uns in einem Termin ansehen.
Bei einem ersten Termin schauen wir auf vier Dinge: Ihre Statuslage (Beteiligung, sozialversicherungsrechtlicher Status), Ihre aktuelle Versorgung (was läuft schon, intern oder privat), Ihre Liquiditätssituation der GmbH (welcher bAV-Weg ist tragfähig) und Ihre Restlaufzeit bis Ruhestand (wie viel kann sinnvoll noch aufgebaut werden). Daraus entsteht ein Bild — kein Pauschalpaket.
Was ich nicht anbiete
Die Grenzen.
- Steuerliche Detailberechnung — die gehört zum Steuerberater Ihrer GmbH.
- Bilanzielle Bewertung von Pensionsrückstellungen — Aufgabe des Wirtschaftsprüfers.
- D&O-Versicherung über andere Risikoträger als die im Portfolio.
- Versprechen, eine bestehende Pensionszusage rückwirkend „heilen" zu können.
Häufige Fragen
