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WWK · ARAG — GGF-VERSORGUNG

Versorgung für Geschäftsführer.

Geschäftsführer spielen nach eigenen Regeln: Andere Sozialversicherungslage, andere bAV-Wege, andere Insolvenzlogik. Diese Seite ist die Übersicht — Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, PSVaG-Schutz und Krankentagegeld in einem Bild.

Warum die GGF-Versorgung anders aussieht

Die eigene Sozialversicherungs-Lage.

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Damit fallen ein paar Selbstverständlichkeiten weg, die ein angestellter Arbeitnehmer voraussetzt: keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, kein gesetzliches Krankengeld, keine automatische Erwerbsminderungsrente. Auf der anderen Seite eröffnen sich Versorgungswege, die Arbeitnehmern verschlossen bleiben — vor allem in der bAV.

Fremdgeschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer stehen je nach Anteilshöhe und Vertragsgestaltung dazwischen. Der erste Schritt ist immer die Statusklärung: Wer hat hier welche Pflicht und welchen Spielraum?

Die drei bAV-Wege für Geschäftsführer

Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung.

  • Direktversicherung §3 Nr. 63 EStGJährlich gedeckelter steuer- und sv-freier Beitragsrahmen · einfach, transparent
  • UnterstützungskasseDeutlich höhere Beiträge möglich · ideal für späten Einstieg mit hoher Wunschrente
  • Pensionszusage (Direktzusage)Direktes Versorgungsversprechen der GmbH · Pensionsrückstellung in der Bilanz
  • RückdeckungsversicherungSichert Pensionszusagen kapitalmäßig ab · verpfändbar gegen Insolvenz

Der unterschätzte Punkt

PSVaG schützt nicht jeden Geschäftsführer.

Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) sichert Pensionszusagen gegen die Insolvenz des Arbeitgebers ab — aber nur für Arbeitnehmer und Fremdgeschäftsführer. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (über 50 Prozent Anteil) sind ausdrücklich vom PSVaG-Schutz ausgenommen. Wer das nicht weiß, glaubt sich abgesichert — und steht im Ernstfall mit leeren Händen da.

Der praktische Weg: Eine Rückdeckungsversicherung wird zugunsten des Geschäftsführers verpfändet. Damit ist die Versorgung dem Zugriff der Insolvenzmasse entzogen. Diese Verpfändung muss korrekt aufgesetzt sein — sonst greift sie in der Insolvenz nicht.

Was sonst noch dazugehört

Krankentagegeld, Hinterbliebenenversorgung, D&O.

  • KrankentagegeldOhne gesetzliches Krankengeld fällt das Einkommen ab dem ersten Krankentag weg
  • BerufsunfähigkeitsschutzPrivate BU oder über die bAV-Hülle — gesetzliche EM-Rente meist nicht vorhanden
  • HinterbliebenenversorgungWitwen-/Waisenrente innerhalb der Pensionszusage oder per Risikoleben separat
  • D&O-VersicherungHaftungsschutz gegen Organhaftung — eigenes Thema, nicht Teil der Versorgung
  • Strafrechtsschutz für ManagerARAG Aktiv360 Strafrechtsschutz mit Manager-Komponente

Wie sich das in der Praxis anfühlt

Was wir uns in einem Termin ansehen.

Bei einem ersten Termin schauen wir auf vier Dinge: Ihre Statuslage (Beteiligung, sozialversicherungsrechtlicher Status), Ihre aktuelle Versorgung (was läuft schon, intern oder privat), Ihre Liquiditätssituation der GmbH (welcher bAV-Weg ist tragfähig) und Ihre Restlaufzeit bis Ruhestand (wie viel kann sinnvoll noch aufgebaut werden). Daraus entsteht ein Bild — kein Pauschalpaket.

Was ich nicht anbiete

Die Grenzen.

  • Steuerliche Detailberechnung — die gehört zum Steuerberater Ihrer GmbH.
  • Bilanzielle Bewertung von Pensionsrückstellungen — Aufgabe des Wirtschaftsprüfers.
  • D&O-Versicherung über andere Risikoträger als die im Portfolio.
  • Versprechen, eine bestehende Pensionszusage rückwirkend „heilen" zu können.

Häufige Fragen

Was ist eine Pensionszusage?
Ein direktes Versorgungsversprechen der GmbH an den Geschäftsführer. Die GmbH bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Das senkt die Steuerlast in der Ansparphase, bindet aber Kapital im Unternehmen und ist nur tragfähig, wenn die Zusage steuerlich anerkannt ist und über eine Rückdeckungsversicherung kapitalmäßig abgesichert wird.
Unterstützungskasse oder Direktversicherung?
Die Direktversicherung nach §3 Nr. 63 EStG hat einen jährlich gedeckelten steuer- und sozialversicherungsfreien Beitragsrahmen. Die Unterstützungskasse erlaubt deutlich höhere Beiträge — ideal für späten Einstieg mit hoher Wunschrente. Welcher Weg passt, hängt von Wunschrente, Restlaufzeit und Liquidität der GmbH ab.
Bin ich als GGF im PSVaG abgesichert?
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (über 50 Prozent Anteil) sind ausdrücklich nicht vom PSVaG abgesichert. Fremdgeschäftsführer und nicht-beherrschende GGFs schon. Wer in die zweite Kategorie fällt, braucht eine separate Insolvenzsicherung — typischerweise über die Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Versorgungszusage und D&O?
Die Versorgungszusage betrifft Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung des Geschäftsführers. Die D&O-Versicherung schützt vor Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer aus seiner Organhaftung. Beides sind GGF-Themen, aber zwei komplett verschiedene Welten — bitte nicht verwechseln.
Wann ist eine Rückdeckungsversicherung sinnvoll?
Bei einer Pensionszusage praktisch immer. Die Rückdeckung sichert die zugesagten Leistungen kapitalmäßig ab und kann verpfändet werden — das schließt für beherrschende GGFs die PSVaG-Lücke.
Wie wirkt sich das steuerlich aus?
In der Ansparphase mindert die Pensionsrückstellung den steuerlichen Gewinn der GmbH; Direktversicherungs- und Unterstützungskassenbeiträge sind im definierten Rahmen Betriebsausgabe und beim Geschäftsführer steuer- und sv-frei. In der Auszahlungsphase werden Leistungen versteuert — meist zu einem niedrigeren Steuersatz im Ruhestand. Detailberechnung beim Steuerberater.

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