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WWK ALLGEMEINE — NATURGEFAHREN

Elementarschäden — die unsichtbare Lücke.

Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Was Starkregen, Rückstau und Überschwemmung anrichten, ist eine andere Kategorie — und gerade in Bayern und der Oberpfalz inzwischen kein Randthema mehr.

Was eigentlich versichert ist

Die sieben Naturgefahren.

Der Begriff „Elementarschaden" ist branchenintern klar definiert. Eine vollständige Elementardeckung umfasst sieben Gefahren — die zusammen alle Naturereignisse abdecken, die in Deutschland realistisch eintreten können:

  • ÜberschwemmungHochwasser durch Flüsse, Seen oder ausgetretenes Grundwasser
  • RückstauWasser drückt aus der Kanalisation in Keller oder Erdgeschoss
  • StarkregenNiederschlag, der die Drainage-Kapazität schlicht übersteigt
  • SchneedruckDachlasten bei langanhaltendem Schneefall
  • LawinenIn der Praxis nur in alpinen Lagen relevant
  • Erdrutsch und ErdsenkungBewegungen des Untergrunds, etwa nach Starkregen
  • Erdbeben und VulkanausbruchIn Deutschland selten, aber im Westen nicht null

Der häufigste Schadenfall

Starkregen ist überall.

Wer „nicht im Hochwassergebiet" wohnt, hält das Thema oft für entbehrlich. Die Realität der letzten Jahre sagt etwas anderes. Starkregenereignisse sind nicht an Flussnähe gebunden — sie treten in der gesamten Republik auf, mit steigender Tendenz. Auch das vermeintlich trockene Mittelgebirgsdorf, das Stadtviertel auf der Anhöhe, der Neubau in der Vorstadt: Alle betroffen.

Hinzu kommt der Rückstau — die unauffällige Variante. Während draußen lediglich heftig regnet, drückt unten im Haus das Wasser aus dem Bodenablauf zurück. Ohne Elementardeckung zahlt die Wohngebäudeversicherung an dieser Stelle keinen Cent.

Wie sich das prüfen lässt

ZÜRS und der Risiko-Check.

Vor dem Abschluss prüfen die Versicherer die Adresse über das ZÜRS Geo-System der Versicherungswirtschaft. ZÜRS ordnet jede Adresse einer von vier Gefährdungsklassen zu — von GK1 (nach derzeitiger Datenlage kein Hochwasser zu erwarten · rund 92 % aller Adressen) bis GK4 (Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren · etwa 0,4 %). Dazwischen liegen GK2 (seltener als einmal in 100 Jahren · rund 6 %) und GK3 (einmal in 10 bis 100 Jahren · rund 1 %). Die Klasse entscheidet über Versicherbarkeit, Selbstbeteiligung und Beitragshöhe.

Klasse 1 und 2 sind in der Regel ohne Aufpreis versicherbar. Ab Klasse 3 wird der Vertrag teurer, die Selbstbeteiligung steigt. Klasse 4 ist oft nur mit deutlichen Selbstbeteiligungen oder gar nicht versicherbar. Ich prüfe die ZÜRS-Klasse für Ihre Adresse vorab — bevor wir über Beiträge sprechen.

Wartezeit und Auslöser

Warum es nicht erst angesichts der Wetterlage geht.

Üblich ist eine Wartezeit von einem Monat ab Vertragsbeginn. In diesem Zeitraum besteht noch kein Versicherungsschutz für Elementarereignisse. Wer kurz vor einer angekündigten Hochwasserlage abschließen möchte, kommt damit nicht durch — und viele Versicherer schließen während akuter Wetterlagen auch generell kein Neugeschäft mehr ab. Das ist ein Vorsorge-Thema, das im klaren Wetter aufgesetzt wird.

Wo der Einschluss sitzt

Wohngebäude und Hausrat — getrennt zu denken.

Elementardeckung gibt es in zwei Welten: in der Wohngebäudeversicherung (für das Gebäude selbst, Mauern, Dach, fest verbaute Einrichtung) und in der Hausratversicherung (für bewegliche Einrichtung im Inneren). Wer nur eine der beiden Police um Elementar ergänzt, hat eine Lücke. Schäden treten meist auf beiden Ebenen gleichzeitig auf — das Wasser im Keller zerstört sowohl die fest verbaute Heizung als auch den Bestand der Hobbywerkstatt.

Was ich nicht anbiete

Die Grenzen.

  • Tarife außerhalb der WWK Allgemeine.
  • Garantierte Annahme bei höheren ZÜRS-Klassen — das entscheidet der Versicherer.
  • Vermittlung bei akut bevorstehenden Wetterlagen — die Branche schließt zu solchen Zeitpunkten kein Neugeschäft.
  • Eine Police, die Schäden vor Vertragsbeginn nachträglich übernimmt.

Häufige Fragen

Was ist ein Elementarschaden?
Ein Schaden durch Naturgewalten: Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch. Die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt diese Ereignisse nicht ab — dafür braucht es einen ausdrücklichen Einschluss.
Ist Hochwasser durch die normale Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Nein. Die Standard-Wohngebäudeversicherung deckt nur Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Hochwasser, Starkregen und Rückstau gehören zu den Elementargefahren und müssen separat eingeschlossen werden.
Was sind ZÜRS-Hochwasserzonen?
ZÜRS Geo ist das Zonierungssystem der deutschen Versicherer. Es ordnet jede Adresse einer von vier Gefährdungsklassen zu: GK1 (kein Hochwasser zu erwarten · rund 92 % aller Adressen), GK2 (seltener als einmal in 100 Jahren · rund 6 %), GK3 (einmal in 10 bis 100 Jahren · rund 1 %), GK4 (mindestens einmal in 10 Jahren · etwa 0,4 %). GK1 und GK2 sind in der Regel problemlos versicherbar, ab GK3 wird es teurer, GK4 ist oft nur mit hoher Selbstbeteiligung machbar.
Welche Wartezeit gilt?
Üblich ist ein Monat ab Vertragsbeginn. In diesem Zeitraum besteht noch kein Versicherungsschutz. Wer kurz vor einer angekündigten Wetterlage abschließen möchte, kommt damit nicht durch.
Macht Elementarschutz auch ohne Hochwassergefahr Sinn?
In fast allen Fällen ja. Starkregen kann buchstäblich überall auftreten. Auch Rückstau aus der Kanalisation, Schneedruck oder Hagel-Sekundärschäden sind selten standortabhängig. Die Faustregel: Elementarschutz ist Standard, kein Sonderfall.

Vertiefend

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