Steuern sparen mit Versicherungen klingt verlockend, und es stimmt, dass es echte Möglichkeiten gibt. Aber es stimmt auch, dass der Steueraspekt allein kein guter Grund ist, eine Versicherung abzuschließen. Ich möchte Ihnen einen ehrlichen Überblick geben: Was lässt sich wirklich absetzen, wie hoch sind die Effekte und wann lohnt sich welche Lösung? Eines vorweg: Ich bin kein Steuerberater, und bei konkreten steuerlichen Fragen empfehle ich Ihnen, einen hinzuzuziehen.
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Die größten steuerlichen Hebel liegen bei der Krankenversicherung und der Altersvorsorge. Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar, grundsätzlich in voller Höhe für die sogenannte Basisabsicherung. Das ist für viele Menschen der größte einzelne Posten beim Sonderausgabenabzug.
Darüber hinaus können Beiträge zur Risikolebensversicherung, zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Haftpflichtversicherung, zur Hausrat und zu weiteren Versicherungen im Rahmen des allgemeinen Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Dieser Topf ist jedoch gedeckelt, auf 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige, und wird in der Regel schon durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
Wie funktioniert der Sonderausgabenabzug bei Versicherungen?
Der Sonderausgabenabzug mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wenn Sie beispielsweise 3.000 Euro Krankenkassenbeitrag im Jahr zahlen und diese vollständig absetzen können, zahlen Sie auf diesen Betrag keine Einkommensteuer. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent ergibt das eine Ersparnis von 1.050 Euro. Das ist real und relevant.
Wichtig zu verstehen: Die Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Je höher Ihr Einkommen, desto größer die Steuerersparnis je absetzbarem Euro. Wer im Spitzensteuersatz ist, profitiert also stärker als jemand mit geringem Einkommen. Das bedeutet aber nicht, dass Menschen mit geringem Einkommen auf absetzbare Produkte verzichten sollten, sondern nur dass die Effekte unterschiedlich groß sind.
Welche Steuervorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge ist aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv. Beiträge zur bAV werden aus dem Bruttogehalt entnommen, bevor Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Das bedeutet, Sie sparen nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Kranken, Renten, Arbeitslosen und Pflegeversicherungsbeitrag. Der kombinierte Effekt aus Steuer und Sozialversicherungsersparnis kann dazu führen, dass ein Beitrag von 100 Euro Sie netto nur 50 bis 55 Euro kostet.
Über die WWK Leben biete ich bAV-Lösungen an, die ich Ihnen gerne im Detail erläutere. Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV leistet, ist das wie gesagt zusätzliches Geld, das Sie nicht liegen lassen sollten.
Wann lohnt sich eine Basisrente steuerlich?
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist das steuerlich attraktivste Vorsorgeinstrument für Selbstständige und Freiberufler, die keinen Zugang zur bAV haben. Die Beiträge sind bis zu einem hohen Betrag als Sonderausgaben absetzbar. Für das Jahr 2025 liegt die absetzbare Höchstsumme bei rund 29.000 Euro für Alleinstehende. Das macht die Basisrente besonders für gut verdienende Selbstständige interessant, die ihren Steuersatz aktiv gestalten möchten.
Ich sage aber auch klar: Die Basisrente hat Einschränkungen. Sie ist nicht beleihbar, nicht vererbbar und nicht kündbar gegen Auszahlung des Kapitals. Es ist ein Produkt, das auf lebenslange Rente ausgelegt ist. Die WWK bietet Basisrententarife an, die ich Ihnen in ihrer Funktionsweise erklären kann. Ob das Produkt zu Ihrer Gesamtplanung passt, ergibt sich erst im Gespräch.
Mein wichtigster Hinweis zum Abschluss: Steuern sparen ist ein guter Nebeneffekt, aber kein hinreichender Grund für eine Versicherung. Wenn das Produkt ohne den Steuereffekt keinen Sinn ergibt, ergibt es mit ihm in den meisten Fällen auch keinen.
Als gebundener Versicherungsvertreter vermittle ich Produkte der WWK und ARAG. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung und ersetzt keine individuelle Beratung.
