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PREMIUMPARTNER — JAGD

Jagd-Haftpflicht — Pflicht und Vertrauenssache.

Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist nach §17 Bundesjagdgesetz Pflicht für jeden Jagdscheininhaber. Sie deckt Schäden mit Waffe und Jagdhund, schließt die Lücke der Privathaftpflicht und gehört zu den Policen, bei denen Bedingungswerk und Schadenservice wirklich zählen.

Warum eigene Police

Die Privathaftpflicht hilft nicht.

Die Privathaftpflichtversicherung schließt Schäden im Zusammenhang mit der Jagdausübung ausdrücklich aus — in allen gängigen Tarifen. Wer auf der Jagd einen Personenschaden verursacht oder den Hund eines anderen Reviergangers verletzt, hat ohne eigene Jagd-HV keinen Versicherungsschutz.

Die Jagd-Haftpflicht ist deshalb keine zusätzliche Komfort-Option, sondern eine zwingende Ergänzung zur normalen Haftpflicht — und durch §17 BJagdG ohnehin Voraussetzung für den Jagdschein.

Was die Jagd-HV abdeckt

Die typischen Schadenfelder.

  • Personenschäden mit WaffeFehlschuss, Querschläger, Schussverletzung Dritter
  • Sachschäden auf der JagdFenster, Kfz, Reviereinrichtungen Dritter
  • Jagdhund während der JagdBeißverletzung, Schäden an fremden Hunden, Wildschaden
  • Drückjagd und GemeinschaftsjagdenErhöhtes Risiko durch viele Beteiligte
  • Bewirtschaftung des ReviersVermögensschäden bei Fehlern in der Wildbewirtschaftung
  • Schäden mit StichwaffenJagdmesser, Genickbruchklinge

Auf was es im Bedingungswerk ankommt

Die Qualitätsmerkmale.

  • Deckungssumme ≥ 5 Mio €Gesetzlich nur 500.000 € · in der Praxis viel zu wenig
  • Jagdhund-EinschlussWährend der Jagdausübung · ggf. zusätzliche Hundehalter-HV nötig
  • AuslandsdeckungMindestens Europa · besser weltweit für Auslandsreviere
  • Bauliche Schäden an HochsitzenEigene oder fremde Jagdeinrichtungen
  • ForderungsausfallWenn ein anderer Jäger Sie schädigt und nicht versichert ist
  • Best-Leistungs-GarantieAuch im Vergleich zu Konkurrenztarifen
  • Schadenservice mit Jagd-VerstandSachbearbeiter, die das Revier kennen

Was nicht versichert ist

Die klaren Abgrenzungen.

Die Jagd-HV deckt zivilrechtliche Schadenersatzansprüche — sie ist keine Strafrechtsschutz-Versicherung. Außerhalb des Versicherungsschutzes liegen:

  • Verstöße gegen das JagdrechtWilderei, Verstoß gegen Schonzeiten — Strafrechtsschutz separat
  • Vorsätzliche SchädigungWie in jeder Haftpflicht ausgeschlossen
  • Schäden im PrivatlebenSpaziergang ohne Bezug zur Jagd · PHV zuständig
  • Hundehaltung außerhalb der JagdHundehalter-HV nötig · in Bayern für Hunde Pflicht

Was ich konkret vermittle

Jagd-Haftpflicht über meine Premiumpartner.

Die Jagd-Haftpflichtversicherung wird über kuratierte Premiumpartner vermittelt — Häuser mit echtem Jagd-Verstand im Schadenservice und Tarifen, die deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung liegen. Den konkreten Versicherer und Tarif besprechen wir im persönlichen Gespräch, abhängig von Jagdart, Revier, Hundeführung und Auslandsplänen.

Was ich nicht anbiete

Die Grenzen.

  • Nennung des konkreten Versicherers außerhalb des persönlichen Gesprächs.
  • Strafrechtsschutz für jagdrechtliche Vorwürfe (Wilderei) — eigenes Produkt, ARAG-Tarif sinnvoll.
  • Wildschadenversicherung für den Revierpächter — eigene Sparte.

Häufige Fragen

Ist die Jagd-Haftpflicht Pflicht?
Ja, nach §17 Bundesjagdgesetz Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung des Jagdscheins. Ohne gültige Police kein Jagdschein. Gesetzliche Mindestdeckungssumme 500.000 € (Person) und 50.000 € (Sache) — in der Praxis sollte deutlich höher abgesichert werden.
Reicht die normale Privathaftpflicht für die Jagd?
Nein. Die PHV schließt Schäden im Zusammenhang mit der Jagdausübung ausdrücklich aus — in allen gängigen Tarifen. Wer auf der Jagd Schäden verursacht, braucht eine eigene Jagd-HV.
Welche Schäden deckt sie ab?
Personen- und Sachschäden bei der Jagdausübung: Schäden mit Waffe, Schäden durch den Jagdhund während der Jagd, Schäden bei Drückjagd, Schäden an fremden Reviereinrichtungen, Vermögensschäden in der Wildbewirtschaftung. Verstöße gegen das Jagdrecht selbst sind nicht versichert.
Ist der Jagdhund mitversichert?
Bei guten Tarifen ja, während der Jagdausübung. Schäden außerhalb der Jagd (Spaziergang) sind nicht in der Jagd-HV abgedeckt — Hundehalter-HV nötig, in Bayern für Hunde ohnehin Pflicht.
Gilt die Jagd-HV im Ausland?
Bei guten Tarifen weltweit oder europaweit für Auslandsreisen mit definierter Maximaldauer. Wer regelmäßig in osteuropäischen oder afrikanischen Revieren jagt, sollte den Geltungsbereich vor Reiseantritt prüfen.

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