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Jagd-Haftpflicht — Pflicht und Vertrauenssache.
Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist nach §17 Bundesjagdgesetz Pflicht für jeden Jagdscheininhaber. Sie deckt Schäden mit Waffe und Jagdhund, schließt die Lücke der Privathaftpflicht und gehört zu den Policen, bei denen Bedingungswerk und Schadenservice wirklich zählen.
Warum eigene Police
Die Privathaftpflicht hilft nicht.
Die Privathaftpflichtversicherung schließt Schäden im Zusammenhang mit der Jagdausübung ausdrücklich aus — in allen gängigen Tarifen. Wer auf der Jagd einen Personenschaden verursacht oder den Hund eines anderen Reviergangers verletzt, hat ohne eigene Jagd-HV keinen Versicherungsschutz.
Die Jagd-Haftpflicht ist deshalb keine zusätzliche Komfort-Option, sondern eine zwingende Ergänzung zur normalen Haftpflicht — und durch §17 BJagdG ohnehin Voraussetzung für den Jagdschein.
Was die Jagd-HV abdeckt
Die typischen Schadenfelder.
- Personenschäden mit Waffe
- Sachschäden auf der Jagd
- Jagdhund während der Jagd
- Drückjagd und Gemeinschaftsjagden
- Bewirtschaftung des Reviers
- Schäden mit Stichwaffen
Auf was es im Bedingungswerk ankommt
Die Qualitätsmerkmale.
- Deckungssumme ≥ 5 Mio €
- Jagdhund-Einschluss
- Auslandsdeckung
- Bauliche Schäden an Hochsitzen
- Forderungsausfall
- Best-Leistungs-Garantie
- Schadenservice mit Jagd-Verstand
Was nicht versichert ist
Die klaren Abgrenzungen.
Die Jagd-HV deckt zivilrechtliche Schadenersatzansprüche — sie ist keine Strafrechtsschutz-Versicherung. Außerhalb des Versicherungsschutzes liegen:
- Verstöße gegen das Jagdrecht
- Vorsätzliche Schädigung
- Schäden im Privatleben
- Hundehaltung außerhalb der Jagd
Was ich konkret vermittle
Jagd-Haftpflicht über meine Premiumpartner.
Die Jagd-Haftpflichtversicherung wird über kuratierte Premiumpartner vermittelt — Häuser mit echtem Jagd-Verstand im Schadenservice und Tarifen, die deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung liegen. Den konkreten Versicherer und Tarif besprechen wir im persönlichen Gespräch, abhängig von Jagdart, Revier, Hundeführung und Auslandsplänen.
Was ich nicht anbiete
Die Grenzen.
- Nennung des konkreten Versicherers außerhalb des persönlichen Gesprächs.
- Strafrechtsschutz für jagdrechtliche Vorwürfe (Wilderei) — eigenes Produkt, ARAG-Tarif sinnvoll.
- Wildschadenversicherung für den Revierpächter — eigene Sparte.
Häufige Fragen
