A
Ablaufleistung
Die Ablaufleistung ist der Betrag, den Sie am Ende der Laufzeit einer Lebens- oder Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. Sie setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und den angesammelten Überschüssen zusammen. Die tatsächliche Ablaufleistung kann von der bei Vertragsabschluss prognostizierten Summe abweichen.
Abschlusskosten
Abschlusskosten sind die Kosten, die ein Versicherer für die Vermittlung und Einrichtung eines Versicherungsvertrags berechnet. Sie werden häufig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt und mindern in dieser Zeit den Rückkaufswert. Seit 2015 dürfen die Abschlusskosten maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme betragen.
Allgefahrendeckung
Eine Allgefahrendeckung versichert alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Im Gegensatz zur klassischen benannten Gefahrendeckung bietet sie einen deutlich umfassenderen Schutz. Sie findet sich häufig in hochwertigen Hausrat- und Elektronikversicherungen.
Altersrückstellung
In der privaten Krankenversicherung werden Teile Ihres Beitrags als Altersrückstellung angelegt. Diese Rücklage soll den Beitragsanstieg im Alter abfedern. Je jünger Sie beim Eintritt sind, desto mehr Zeit hat die Rückstellung zu wachsen.
Annahmepolitik
Die Annahmepolitik eines Versicherers legt fest, welche Risiken er zu welchen Konditionen versichert. Sie bestimmt, ob ein Antrag angenommen, mit Zuschlag versehen oder abgelehnt wird. Besonders bei der Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung unterscheiden sich die Annahmepolitiken der Versicherer erheblich.
Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made)
Beim Anspruchserhebungsprinzip ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem ein Anspruch erstmals gegen den Versicherten erhoben wird. Es findet vor allem in der Berufshaftpflichtversicherung Anwendung. Der Versicherungsschutz muss zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung bestehen, nicht unbedingt zum Zeitpunkt des Schadens.
Anwartschaft
Eine Anwartschaft sichert Ihnen das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen vollwertigen Versicherungsschutz zu wechseln. Sie wird häufig bei der privaten Krankenversicherung genutzt, wenn Beamtenanwärter oder Studenten noch keinen vollen Tarif benötigen. Die Beiträge für eine Anwartschaft sind deutlich günstiger als für den vollen Schutz.
Anzeigepflicht
Vor Abschluss einer Versicherung sind Sie verpflichtet, alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben. Dazu gehören zum Beispiel Vorerkrankungen bei der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer die Anzeigepflicht verletzt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.
Arbeitgeberzuschuss (bAV)
Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern. Dieser Zuschuss ist Pflicht und kein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer sollten Sie diesen Vorteil unbedingt nutzen.
Assistance-Leistungen
Assistance-Leistungen sind Serviceleistungen, die über die reine Schadenregulierung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel ein 24-Stunden-Notfalltelefon, Pannenhilfe oder die Organisation von Handwerkern nach einem Leitungswasserschaden. Viele moderne Tarife enthalten solche Zusatzleistungen ohne Aufpreis.
Ausschlussklausel
Eine Ausschlussklausel legt fest, welche Risiken oder Ereignisse vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Typische Ausschlüsse sind zum Beispiel Vorsatz, Krieg oder bestimmte Vorerkrankungen. Es lohnt sich, das Kleingedruckte genau zu lesen, bevor man einen Vertrag unterschreibt.
Außenversicherung
Die Außenversicherung erweitert den Schutz der Hausratversicherung auf Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Dazu gehören zum Beispiel Gepäck auf Reisen oder Fahrräder im Keller. Der Schutz ist zeitlich begrenzt und in der Höhe meist auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme gedeckelt.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet werden. Sie ist für jede Auslandsreise empfehlenswert und kostet als Jahresvertrag nur wenige Euro. Besonders wichtig ist die Übernahme eines medizinisch notwendigen Rücktransports.
Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip ist ein Grundsatz der Versicherungsmathematik, nach dem die Summe der erwarteten Beiträge dem Barwert der erwarteten Leistungen entsprechen muss. Es stellt sicher, dass die Beiträge das individuelle Risiko widerspiegeln. In der privaten Krankenversicherung bedeutet das zum Beispiel, dass jüngere und gesündere Versicherte weniger zahlen als ältere.
B
BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, ist die staatliche Aufsichtsbehörde für Versicherungen, Banken und Wertpapierhandel in Deutschland. Sie überwacht die Solvenz und Geschäftstätigkeit aller Versicherer. Verbraucher können sich bei Beschwerden direkt an die BaFin wenden.
Basisrente (Rürup)
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Die Rente wird im Alter ausgezahlt und kann nicht vererbt, beliehen oder gekündigt werden.
Basistarif (PKV)
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif der privaten Krankenversicherung, der in seinen Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Jeder private Krankenversicherer muss diesen Tarif anbieten und jeden Antragsteller aufnehmen. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen.
Bedingungswerk
Das Bedingungswerk ist die Gesamtheit der Vertragsbedingungen eines Versicherungsvertrags. Es umfasst die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und gegebenenfalls Besondere Bedingungen oder Klauseln. Das Bedingungswerk regelt Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Detail.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommenshöhe, bis zu der gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze fließt nicht in die Beitragsberechnung ein. Für die gesetzliche Krankenversicherung liegt sie 2026 bei 66.150 Euro Jahreseinkommen.
Beitragsentlastung im Alter
Beitragsentlastungstarife in der privaten Krankenversicherung ermöglichen es, während der Erwerbsphase höhere Beiträge zu zahlen, um den Beitrag ab einem bestimmten Alter zu senken. Diese zusätzlichen Beiträge werden verzinslich angespart und im Rentenalter zur Beitragsreduzierung verwendet. So lässt sich der PKV-Beitrag im Ruhestand gezielt abfedern.
Beitragsfreistellung
Bei einer Beitragsfreistellung stellen Sie die laufenden Zahlungen in Ihre Lebens- oder Rentenversicherung ein, ohne den Vertrag zu kündigen. Der bereits angesparte Betrag bleibt erhalten und wird weiterhin verzinst. Die spätere Leistung reduziert sich entsprechend.
Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist eine Rückzahlung von Beitragsanteilen an Versicherungsnehmer, die keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben. In der privaten Krankenversicherung sind bis zu sechs Monatsbeiträge möglich. Dieses Modell belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten und kann den effektiven Beitrag deutlich senken.
Berufsgruppen
In der Versicherungswirtschaft werden Berufe in Risikogruppen eingeteilt, die den Beitrag beeinflussen. Besonders in der Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmt die Berufsgruppe maßgeblich die Prämienhöhe. Akademiker und kaufmännische Berufe werden in der Regel günstiger eingestuft als Handwerker oder Bauarbeiter.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente. Mehr dazu im Ratgeber unter Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist die Altersversorgung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufbaut. Sie kann durch Entgeltumwandlung, durch Arbeitgeberbeiträge oder durch beides finanziert werden. Es gibt fünf gesetzlich anerkannte Durchführungswege, darunter die Direktversicherung und die Unterstützungskasse.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Sie deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden ab. Für fast jedes Unternehmen gehört sie zur unverzichtbaren Grundabsicherung.
Betriebsunterbrechung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten eines Unternehmens, wenn der Betrieb durch einen versicherten Sachschaden stillsteht. Sie wird häufig in Kombination mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen. Ohne diesen Schutz kann ein Brandschaden oder Maschinenausfall die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs gefährden.
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht legt fest, wer im Versicherungsfall die Leistung erhält. Bei einer Lebensversicherung bestimmt der Versicherungsnehmer, ob die Auszahlung im Todesfall an den Ehepartner, die Kinder oder eine andere Person geht. Das Bezugsrecht kann jederzeit geändert werden, solange es widerruflich vereinbart ist.
Bruttobeitrag
Der Bruttobeitrag ist der kalkulatorische Gesamtbeitrag einer Versicherung vor Abzug von Überschussbeteiligungen. Er spiegelt die volle Risikoeinschätzung des Versicherers wider. In der Praxis zahlen Versicherte oft einen günstigeren Zahlbeitrag, weil der Versicherer Überschüsse auskehrt.
Bürgerversicherung
Die Bürgerversicherung ist ein politisches Konzept, bei dem alle Bürger in einer einheitlichen Krankenversicherung versichert wären. Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung würde dabei aufgehoben. Bisher ist dieses Modell in Deutschland nicht umgesetzt worden.
Bedarfsanalyse
Die Bedarfsanalyse ist die systematische Ermittlung des individuellen Versicherungsbedarfs eines Kunden. Sie berücksichtigt die persönliche, berufliche und finanzielle Situation und bildet die Grundlage jeder seriösen Beratung. Ein guter Berater erstellt die Bedarfsanalyse vor jeder Produktempfehlung.
Beihilfe
Die Beihilfe ist die finanzielle Beteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten von Beamten. Der Beihilfesatz liegt je nach Bundesland und Familienstatus zwischen 50 und 80 Prozent. Den verbleibenden Anteil sichern Beamte über eine private Restkostenversicherung ab.
Berechnungsgrundlagen
Die Berechnungsgrundlagen sind die statistischen und mathematischen Annahmen, auf denen die Beitragskalkulation eines Versicherers basiert. Dazu gehören Sterbetafeln, Zinssätze und Kostenansätze. Ändern sich die Berechnungsgrundlagen, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge anpassen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz trat 2018 in Kraft und soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge stärken. Es führte unter anderem den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung ein. Außerdem schuf es das Sozialpartnermodell als neuen Weg der betrieblichen Altersvorsorge.
Beitragskalkulation
Die Beitragskalkulation ist das versicherungsmathematische Verfahren, mit dem der Versicherer den Beitrag für einen bestimmten Tarif berechnet. Sie berücksichtigt das Risiko, die erwarteten Kosten und einen Sicherheitszuschlag. Eine sorgfältige Kalkulation ist entscheidend für die langfristige Stabilität der Beiträge.
C
Courtage
Die Courtage ist die Vergütung, die ein Versicherungsmakler für seine Vermittlungstätigkeit vom Versicherer erhält. Sie wird aus dem Versicherungsbeitrag finanziert und ist für den Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Im Unterschied zur Provision des Vertreters wird die Courtage fortlaufend und nicht nur einmalig bei Vertragsabschluss gezahlt.
Cyberversicherung
Die Cyberversicherung schützt Unternehmen gegen finanzielle Folgen von IT-Sicherheitsvorfällen wie Hackerangriffen, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen durch Schadsoftware. Sie deckt sowohl Eigenschäden als auch Haftpflichtansprüche Dritter ab. Angesichts wachsender Cyberrisiken gewinnt diese Versicherung zunehmend an Bedeutung.
Cross-Selling
Cross-Selling bezeichnet den Vertrieb zusätzlicher Versicherungsprodukte an einen bereits bestehenden Kunden. Ein Berater kann zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeitsberatung auch auf die fehlende Haftpflichtversicherung hinweisen. Seriöses Cross-Selling dient dem Kundeninteresse, wenn es tatsächliche Lücken im Versicherungsschutz schließt.
D
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht genannt, schützt Geschäftsführer und Vorstände vor persönlichen Haftungsansprüchen aus ihrer Organtätigkeit. Fehlerhafte Entscheidungen können zu Millionenforderungen führen, für die Manager mit ihrem Privatvermögen haften. Die Versicherung wird in der Regel vom Unternehmen für seine Leitungsorgane abgeschlossen.
Deckungssumme
Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall leistet. Bei der Privathaftpflicht sollte sie mindestens fünf Millionen Euro betragen. Zu niedrige Deckungssummen können im Ernstfall zu empfindlichen Versorgungslücken führen.
Deckungszusage
Eine Deckungszusage ist die verbindliche Erklärung des Versicherers, dass er für einen gemeldeten Schaden eintritt. Sie erfolgt nach Prüfung des Schadens und bestätigt, dass der Fall unter den Versicherungsschutz fällt. Ohne Deckungszusage sollten Sie keine eigenen Zahlungen an den Geschädigten leisten.
Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit ist das beamtenrechtliche Gegenstück zur Berufsunfähigkeit. Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Eine Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sicher, dass auch die amtsärztliche Feststellung der Dienstunfähigkeit als Leistungsfall anerkannt wird.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der häufigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge werden aus dem Bruttolohn entnommen, was Steuern und Sozialabgaben spart.
Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei zwei oder mehr Versicherern versichert ist. In diesem Fall haften die Versicherer anteilig, eine doppelte Auszahlung gibt es nicht. Doppelversicherungen sind unnötig teuer und sollten vermieden werden, indem man vor Neuabschluss den bestehenden Schutz prüft.
Drei-Schichten-Modell
Das Drei-Schichten-Modell beschreibt die steuerliche Einordnung der Altersvorsorge in Deutschland. Die erste Schicht umfasst die gesetzliche Rente und Basisrente, die zweite Schicht die Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge, die dritte Schicht die private Rentenversicherung und Kapitalanlagen. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Schicht erheblich.
Durchführungsweg (bAV)
Der Durchführungsweg bestimmt, über welche rechtliche Konstruktion die betriebliche Altersvorsorge umgesetzt wird. Das Gesetz kennt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Die Wahl des Durchführungswegs hat Auswirkungen auf steuerliche Förderung, Insolvenzschutz und Flexibilität.
Direktzusage
Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, bei dem der Arbeitgeber die Versorgungsleistung direkt aus seinem Betriebsvermögen zusagt. Die Rückstellungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens. Die Ansprüche des Arbeitnehmers werden über den Pensions-Sicherungs-Verein gegen Insolvenz geschützt.
Dynamik
Eine Dynamik in einem Versicherungsvertrag bedeutet, dass Beitrag und Leistung automatisch jährlich steigen, um die Inflation auszugleichen. Sie verhindert, dass der reale Wert Ihrer Absicherung im Lauf der Zeit sinkt. Bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen ist eine Dynamik besonders empfehlenswert.
Deckungskonzept
Ein Deckungskonzept ist die Zusammenstellung aller Versicherungsbausteine, die ein bestimmtes Risiko absichern. Besonders in der gewerblichen Versicherung wird ein maßgeschneidertes Deckungskonzept erstellt, das alle betrieblichen Risiken berücksichtigt. Die Abstimmung der einzelnen Bausteine aufeinander vermeidet Über- und Unterversicherung.
E
Eigenbeteiligung (Selbstbeteiligung)
Die Eigenbeteiligung ist der Anteil eines Schadens, den Sie selbst tragen, bevor die Versicherung leistet. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber das eigene Risiko. Bei der privaten Krankenversicherung ist eine Selbstbeteiligung ein übliches Instrument zur Beitragssteuerung.
Einmalbeitrag
Ein Einmalbeitrag ist eine einmalige Zahlung, mit der ein Versicherungsvertrag vollständig finanziert wird. Diese Form findet sich häufig bei Rentenversicherungen, wenn ein größerer Geldbetrag sofort verrentet werden soll. Der Vorteil liegt in der sofortigen vollen Leistung ohne laufende Beitragszahlung.
Elementarschaden
Elementarschäden entstehen durch Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck. Sie sind in der Standardwohngebäudeversicherung nicht enthalten und müssen als Zusatzbaustein vereinbart werden. Gerade in Bayern nehmen solche Ereignisse zu.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie als Arbeitnehmer auf einen Teil Ihres Bruttogehalts und lassen diesen in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Der Vorteil: Der umgewandelte Betrag ist bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei und sozialabgabenfrei. Hinzu kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss.
Entnahmeplan
Ein Entnahmeplan regelt die schrittweise Auszahlung eines angesparten Kapitals über einen festgelegten Zeitraum. Er kommt zum Einsatz, wenn Versicherte ihre Altersvorsorge nicht als lebenslange Rente, sondern als planmäßige Kapitalentnahme nutzen möchten. Das Risiko besteht darin, dass das Kapital aufgebraucht sein kann, bevor der Versicherte stirbt.
Erlebensfall
Der Erlebensfall tritt ein, wenn der Versicherte das vereinbarte Vertragsende erlebt. Bei einer Kapitallebensversicherung wird in diesem Fall die Ablaufleistung ausgezahlt. Der Erlebensfall ist das Gegenstück zum Todesfall und bildet den Kern jeder Altersvorsorgeversicherung.
Erstinformation
Die Erstinformation ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Versicherungsvermittler ihren Kunden vor der Beratung aushändigen müssen. Sie enthält Angaben zur Person des Vermittlers, zu seiner Zulassung und zu seinem Status als gebundener Vertreter oder Makler. Die Erstinformation von Finanzatelier Hünniger finden Sie unter Erstinformation.
Ertragsausfall
Die Ertragsausfallversicherung ersetzt einem Unternehmen den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Fixkosten, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb lahmlegt. Sie ist eng mit der Betriebsunterbrechungsversicherung verwandt. Ohne diesen Schutz können bereits wenige Wochen Stillstand ein gesundes Unternehmen in ernste Schwierigkeiten bringen.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Die volle Erwerbsminderungsrente liegt oft deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen. Deshalb ist eine ergänzende private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.
Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird nicht nur der zuletzt ausgeübte Beruf betrachtet, sondern jede Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die volle Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass man weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Einschlussklausel
Eine Einschlussklausel erweitert den Versicherungsschutz um ein Risiko, das im Standardtarif nicht enthalten ist. Sie ist das Gegenstück zur Ausschlussklausel. Beispiele sind die Einschlussklausel für Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung oder die Einschlussklausel für Glasbruch in der Hausratversicherung.
Europadeckung
Die Europadeckung erweitert den territorialen Geltungsbereich einer Versicherung auf ganz Europa. Sie ist besonders in der Rechtsschutzversicherung und der Kfz-Versicherung relevant. Viele moderne Tarife bieten standardmäßig weltweiten Schutz, sodass die reine Europadeckung an Bedeutung verliert.
F
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion ab. Sie ist Bestandteil der Wohngebäude- und Hausratversicherung. In gewerblichen Policen kann sie auch Schäden durch Rauch und Ruß einschließen.
Fondsgebundene Versicherung
Bei einer fondsgebundenen Versicherung wird der Sparanteil Ihrer Prämie in Investmentfonds angelegt. Die spätere Leistung ist nicht garantiert, sondern hängt von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab. Diese Produktform bietet höhere Renditechancen, trägt aber auch ein höheres Anlagerisiko.
Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag stellt Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag von der Abgeltungssteuer frei. Pro Person beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro im Jahr, für Ehepaare 2.000 Euro. Bei Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Rentenversicherungen können Erträge unter bestimmten Voraussetzungen sogar ganz steuerfrei sein.
Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist und den Schaden nicht bezahlen kann. In diesem Fall springt Ihre eigene Haftpflichtversicherung ein. Diese Klausel ist besonders sinnvoll, da nicht jeder eine Haftpflichtversicherung besitzt.
Fälligkeit
Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Versicherungsbeitrag gezahlt werden muss oder eine Versicherungsleistung ausgezahlt wird. Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig sein. Jährliche Zahlweise ist in der Regel günstiger, weil der Versicherer weniger Verwaltungsaufwand hat.
Familienversicherung
Die Familienversicherung ist eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert sind. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des mitversicherten Familienmitglieds bestimmte Grenzen nicht überschreitet. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, dort muss für jedes Mitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
G
Garantiezins
Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, ist der maximale Zinssatz, mit dem ein Lebensversicherer die Beiträge seiner Kunden kalkulieren darf. Er wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und liegt seit 2022 bei 0,25 Prozent. Verträge, die in Zeiten höherer Garantiezinsen abgeschlossen wurden, profitieren dauerhaft von der damals geltenden Garantie.
Gebundener Versicherungsvertreter
Ein gebundener Versicherungsvertreter ist im Gegensatz zum unabhängigen Makler an bestimmte Versicherer gebunden und vermittelt ausschließlich deren Produkte. Alexander Hünniger ist gebundener Vertreter der WWK und ARAG. Diese Bindung ist gesetzlich geregelt und in der Erstinformation offengelegt.
Gefahrerhöhung
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach Vertragsabschluss das versicherte Risiko vergrößert. Beispiele sind ein Umbau des Hauses oder die Aufnahme einer gefährlicheren beruflichen Tätigkeit. Gefahrerhöhungen müssen dem Versicherer gemeldet werden, da sie sonst zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.
Gesamtbeitrag
Der Gesamtbeitrag einer Versicherung setzt sich aus dem Risikobeitrag, dem Kostenbeitrag und gegebenenfalls dem Sparanteil zusammen. Er entspricht dem Bruttobeitrag und ist die Basis für die vertragliche Beitragspflicht. Der tatsächlich zu zahlende Betrag kann durch Überschussbeteiligungen niedriger ausfallen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie finanziert sich nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Beitragszahler finanzieren die heutigen Rentner. Aufgrund des demografischen Wandels reicht die gesetzliche Rente für die meisten Menschen alleine nicht aus.
Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen sind die vom Versicherer gestellten Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers. Sie dienen der Risikoeinschätzung und entscheiden über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, da falsche Angaben den Versicherungsschutz gefährden.
Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist die Prüfung des gesundheitlichen Zustands eines Antragstellers durch den Versicherer vor Vertragsabschluss. Sie erfolgt in der Regel über Gesundheitsfragen im Antrag und kann bei hohen Versicherungssummen eine ärztliche Untersuchung einschließen. Das Ergebnis bestimmt, ob und zu welchen Konditionen der Versicherungsschutz gewährt wird.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt. In der Versicherungspraxis ist das bedeutsam, weil viele Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder ganz verweigern dürfen. Es empfiehlt sich, auf einen Tarif ohne diesen Ausschluss zu achten.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen oder Autofahren verliert. Sie ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und besonders für handwerkliche und körperlich arbeitende Berufe interessant. Die Gesundheitsfragen sind in der Regel weniger umfangreich als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gruppenvertrag
Ein Gruppenvertrag ist ein Versicherungsvertrag, der für eine Gruppe von Personen abgeschlossen wird, zum Beispiel alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Durch die Bündelung der Risiken ergeben sich oft günstigere Konditionen als bei Einzelverträgen. Gruppenverträge sind besonders in der betrieblichen Altersvorsorge und der Gruppenunfallversicherung verbreitet.
Gruppenunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Unfallversicherung für die gesamte Belegschaft oder einzelne Gruppen von Mitarbeitern. Sie bietet einen zusätzlichen Unfallschutz neben der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Arbeitgeber ist sie ein Instrument der Mitarbeiterbindung und wird als Betriebsausgabe steuerlich anerkannt.
GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)
Der GDV ist der Dachverband der privaten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit und erstellt Musterbedingungen für Versicherungsverträge. Außerdem veröffentlicht er Statistiken und Informationen rund um das Thema Versicherung.
Gefährdungshaftung
Die Gefährdungshaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die allein aus dem Betrieb einer gefährlichen Sache oder Anlage entsteht. Typische Fälle sind die Haftung als Kfz-Halter oder als Tierhalter. Die Gefährdungshaftung kann durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
Gewerbeversicherung
Die Gewerbeversicherung ist ein Sammelbegriff für alle Versicherungen, die speziell für Unternehmen und Gewerbetreibende konzipiert sind. Dazu gehören unter anderem Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung und Rechtsschutz. Die optimale Zusammenstellung hängt von Branche, Betriebsgröße und individueller Risikolage ab.
Gliedertaxe
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in der Unfallversicherung, die jedem Körperteil oder Sinnesorgan einen Invaliditätsgrad in Prozent zuordnet. Der Verlust eines Daumens wird zum Beispiel mit 20 Prozent bewertet, der Verlust eines Auges mit 50 Prozent. Die Höhe der Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Invaliditätsgrad multipliziert mit der vereinbarten Versicherungssumme.
H
Haftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt Sie, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügen. Ohne sie haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, auch zukünftigem Einkommen.
Halbeinkünfteverfahren
Das Halbeinkünfteverfahren war eine steuerliche Regelung, nach der bestimmte Kapitalerträge nur zur Hälfte der Einkommensteuer unterlagen. Es wurde 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Für Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen noch besondere steuerliche Vergünstigungen.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Als Hausrat gilt alles, was Sie aus Ihrer Wohnung herausschleppen können. Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert entsprechen.
Heilmittel und Hilfsmittel
Heilmittel sind medizinische Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Hilfsmittel sind Gegenstände wie Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle. In der privaten Krankenversicherung hängt der Erstattungsumfang für beide stark vom gewählten Tarif ab.
Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung an Ehepartner oder Kinder eines verstorbenen Versicherten. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 Prozent. Ergänzend kann eine private Risikolebensversicherung die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen deutlich verbessern.
Höchstrechnungszins
Der Höchstrechnungszins ist der vom Bundesfinanzministerium festgelegte maximale Zinssatz, mit dem Lebensversicherer die garantierten Leistungen ihrer Verträge kalkulieren dürfen. Er dient dem Verbraucherschutz, indem er unrealistisch hohe Garantieversprechen verhindert. Seit 2022 liegt er bei 0,25 Prozent pro Jahr.
Honorarberatung
Bei der Honorarberatung wird der Versicherungsberater direkt vom Kunden bezahlt und erhält keine Provision vom Versicherer. Das soll mögliche Interessenkonflikte vermeiden, da die Vergütung unabhängig vom empfohlenen Produkt ist. Honorarberater benötigen eine gesonderte Zulassung nach §34h der Gewerbeordnung.
Hybridprodukt
Ein Hybridprodukt in der Lebensversicherung kombiniert verschiedene Anlagekonzepte, zum Beispiel eine klassische Garantiekomponente mit einer fondsgebundenen Komponente. Ziel ist es, eine Mindestgarantie zu bieten und gleichzeitig an Chancen der Kapitalmärkte teilzuhaben. Die Gewichtung zwischen Sicherheit und Rendite kann je nach Anbieter und Kundenwunsch variieren.
I
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung und schützt die Betriebs- und Geschäftsausstattung eines Unternehmens. Sie deckt Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Für Gewerbetreibende ist sie eine der wichtigsten Grundabsicherungen.
Insolvenzschutz (bAV)
Der Insolvenzschutz stellt sicher, dass Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers erhalten bleiben. Je nach Durchführungsweg ist der Schutz unterschiedlich organisiert. Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Absicherung.
Invalidität
Invalidität in der Unfallversicherung bezeichnet die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Der Grad der Invalidität wird anhand der Gliedertaxe oder durch ärztliche Bemessung festgestellt. Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad zahlt die Unfallversicherung eine Einmalsumme oder eine Rente.
Inflation und Versicherung
Die Inflation mindert den realen Wert von Versicherungsleistungen, wenn Versicherungssummen und Renten nicht regelmäßig angepasst werden. Eine Dynamik im Vertrag kann diesem Kaufkraftverlust entgegenwirken. Besonders bei langfristigen Verträgen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Inflationsschutz durch regelmäßige Anpassungen wichtig.
J
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können. Im Jahr 2026 beträgt sie 73.800 Euro brutto im Jahr. Das Einkommen muss diese Grenze nachhaltig überschreiten, also nicht nur einmalig durch Sonderzahlungen.
Jahreshöchstleistung
Die Jahreshöchstleistung begrenzt die maximale Erstattung eines Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres. Sie findet sich häufig in der Zahnzusatzversicherung, wo in den ersten Vertragsjahren die Erstattung gestaffelt begrenzt ist. Nach Ablauf der Staffelung entfällt die Begrenzung in der Regel.
Juristische Person als Versicherungsnehmer
Auch juristische Personen wie GmbHs, Aktiengesellschaften oder Vereine können Versicherungsnehmer sein. Sie schließen Versicherungsverträge in eigenem Namen ab und tragen die Beitragspflicht. Typische Versicherungen für juristische Personen sind die Betriebshaftpflicht, die D&O-Versicherung und die Inhaltsversicherung.
K
Kapitalabfindung
Die Kapitalabfindung ist eine einmalige Auszahlung anstelle einer laufenden Rente. Sie kann bei manchen Rentenversicherungen als Alternative zur monatlichen Rentenzahlung gewählt werden. Die steuerliche Behandlung der Kapitalabfindung unterscheidet sich von der Besteuerung laufender Renten.
Kapitallebensversicherung
Die klassische Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparvorgang. Sie zahlt bei Ablauf eine garantierte Summe zuzüglich Überschüsse oder im Todesfall während der Laufzeit an die Hinterbliebenen. Für die Altersvorsorge ist heute meist eine fondsgebundene Variante sinnvoller.
Karenztag
Der Karenztag ist ein Zeitraum am Beginn einer Leistungsperiode, in dem noch keine Versicherungsleistung gezahlt wird. Beim Krankentagegeld bedeutet das zum Beispiel, dass die Leistung erst ab dem vierten oder dem 43. Krankheitstag einsetzt. Eine kürzere Karenzzeit erhöht den Beitrag, bietet aber einen früheren Schutz.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Die Teilkasko deckt unter anderem Diebstahl, Glasbruch und Naturereignisse ab, die Vollkasko zusätzlich auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung.
Key-Person-Versicherung
Die Key-Person-Versicherung sichert ein Unternehmen gegen den finanziellen Schaden ab, der durch den Ausfall einer Schlüsselperson entsteht. Fällt eine Person mit besonderem Know-how oder wichtigen Kundenbeziehungen aus, kann das erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Die Versicherungssumme orientiert sich am geschätzten finanziellen Verlust für das Unternehmen.
Kontrahierungszwang
Der Kontrahierungszwang verpflichtet einen Versicherer, jeden Antragsteller aufzunehmen, unabhängig von dessen individuellem Risiko. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt er uneingeschränkt. In der privaten Krankenversicherung besteht er nur im Basistarif, während Normalttarife eine Risikoprüfung erlauben.
Kostenquote
Die Kostenquote gibt an, welcher Anteil der Beitragseinnahmen eines Versicherers für Verwaltung und Vertrieb aufgewendet wird. Eine niedrige Kostenquote deutet auf einen effizient arbeitenden Versicherer hin. Für den Versicherungsnehmer bedeutet eine niedrige Kostenquote in der Regel bessere Überschussbeteiligungen.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung, die das Einkommen absichert, wenn Sie länger krank sind. Gesetzlich Versicherte erhalten ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld aus der GKV. Selbstständige ohne Krankengeldanspruch sollten eine private Krankentagegeldzusicherung unbedingt prüfen.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld ist eine fest vereinbarte tägliche Zahlung für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts. Es kann frei verwendet werden und dient zum Beispiel zur Deckung von Zuzahlungen, Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Die Höhe wird bei Vertragsabschluss individuell vereinbart.
Kulanz
Kulanz bezeichnet eine freiwillige Leistung des Versicherers, die über die vertragliche Verpflichtung hinausgeht. Sie wird in Grenzfällen gewährt, um das Verhältnis zum Kunden zu pflegen. Ein Rechtsanspruch auf Kulanz besteht nicht, gute Versicherer zeigen sich aber bei berechtigten Härtefällen oft kulant.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist gibt an, wie lange vor Vertragsende Sie kündigen müssen, damit der Vertrag nicht automatisch verlängert wird. Bei vielen Versicherungen beträgt sie drei Monate zum Vertragsende. Bei bestimmten Anlässen wie einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Kapitalwahlrecht
Das Kapitalwahlrecht gibt dem Versicherten die Möglichkeit, bei Ablauf einer Rentenversicherung statt der monatlichen Rente eine einmalige Kapitalzahlung zu wählen. Diese Option muss im Versicherungsvertrag vereinbart sein. Die Entscheidung zwischen Rente und Kapital hat erhebliche steuerliche Auswirkungen und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für jeden zugelassenen PKW. Sie deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
L
Laufzeit
Die Laufzeit ist der Zeitraum, für den ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Bei Sachversicherungen beträgt sie üblicherweise ein Jahr mit automatischer Verlängerung. Bei Lebens- und Rentenversicherungen erstreckt sie sich oft über mehrere Jahrzehnte bis zum Renteneintritt.
Leistungsausschluss
Ein Leistungsausschluss ist eine vertraglich vereinbarte Einschränkung des Versicherungsschutzes für ein bestimmtes Risiko. Er wird oft vereinbart, wenn ein Antragsteller bereits eine Vorerkrankung hat. Der Vorteil: Der Versicherungsschutz für alle anderen Risiken bleibt erhalten.
Leistungsfall
Der Leistungsfall ist das Ereignis, das den Anspruch auf eine Versicherungsleistung auslöst. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es die ärztlich festgestellte Berufsunfähigkeit, bei der Haftpflicht ein Schaden, den Sie einem Dritten zufügen. Die genaue Definition des Leistungsfalls ergibt sich aus dem Bedingungswerk des jeweiligen Vertrags.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist ein Oberbegriff für Versicherungen, die das Leben einer Person absichern. Man unterscheidet zwischen der reinen Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall zahlt, und der kapitalbildenden Lebensversicherung, die zusätzlich einen Sparvorgang enthält. In Deutschland halten rund 83 Millionen Verträge einen Bestand von über 1 Billion Euro.
Lücke (Versorgungslücke)
Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem benötigten und dem tatsächlich abgesicherten Einkommen im Alter, bei Krankheit oder bei Berufsunfähigkeit. Sie ergibt sich oft durch die sinkende Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Systeme. Die Aufgabe einer guten Beratung ist es, diese Lücke konkret zu berechnen und zu schließen.
Leistungsdauer
Die Leistungsdauer legt fest, wie lange eine Versicherungsleistung gezahlt wird. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte sie bis zum Renteneintrittsalter vereinbart werden. Eine zu kurze Leistungsdauer hinterlässt eine Lücke zwischen dem Ende der BU-Rente und dem Beginn der Altersrente.
M
Maklervertrag
Der Maklervertrag ist die Vereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und seinem Kunden, in der die Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt sind. Der Makler ist verpflichtet, im Interesse des Kunden eine geeignete Versicherungslösung zu finden. Im Unterschied zum Vertreter ist der Makler nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden.
Mallorca-Police
Die Mallorca-Police ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht, die bei Mietwagen im Ausland greift. In vielen Ländern sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen deutlich niedriger als in Deutschland. Die Mallorca-Police stockt den Schutz auf das gewohnte deutsche Niveau auf und ist in vielen Kfz-Policen bereits enthalten.
Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Interesse bei mehreren Versicherern versichert ist. Sie unterscheidet sich von der Doppelversicherung dadurch, dass sie gewollt und sinnvoll sein kann, zum Beispiel bei unterschiedlichen Risikoaspekten. In der Praxis führt sie aber häufig zu unnötigen Kosten und sollte vermieden werden.
Mindestbeitragsjahre
Die Mindestbeitragsjahre sind die Mindestanzahl an Jahren, in denen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sein müssen, um Anspruch auf bestimmte Leistungen zu haben. Für die Regelaltersrente sind mindestens fünf Jahre erforderlich. Für die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gelten besondere Regelungen.
Mietsachschäden
Mietsachschäden sind Schäden, die ein Mieter an der gemieteten Immobilie verursacht. Sie sind in der normalen Privathaftpflichtversicherung häufig eingeschlossen. Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass auch Schäden an fest eingebauten Gegenständen wie Einbauküchen oder Fußböden mitversichert sind.
Mitversicherung
Die Mitversicherung bedeutet, dass weitere Personen im selben Versicherungsvertrag mitgeschützt sind. In der Privathaftpflicht sind zum Beispiel Ehepartner und minderjährige Kinder in der Regel beitragsfrei mitversichert. Auch bei der Rechtsschutzversicherung gibt es Familientarife, die den gesamten Haushalt abdecken.
Mortalitätstafeln
Mortalitätstafeln, auch Sterbetafeln genannt, sind statistische Tabellen, die die Sterbewahrscheinlichkeit in Abhängigkeit vom Alter darstellen. Versicherer nutzen sie zur Kalkulation von Lebens- und Rentenversicherungsbeiträgen. Die Deutsche Aktuarvereinigung erstellt spezielle Sterbetafeln für die Versicherungswirtschaft.
Musterbedingungen
Musterbedingungen sind vom GDV erstellte Vorlagen für Allgemeine Versicherungsbedingungen, die von den Versicherungsunternehmen als Grundlage für ihre eigenen Bedingungswerke genutzt werden. Viele Versicherer weichen in bestimmten Punkten von den Musterbedingungen ab, oft zugunsten des Kunden. Ein Vergleich der individuellen Bedingungen mit den Musterbedingungen kann aufschlussreich sein.
Maklervollmacht
Die Maklervollmacht ermächtigt einen Versicherungsmakler, im Namen des Kunden Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen. Sie wird schriftlich erteilt und kann jederzeit widerrufen werden. Die Vollmacht regelt den Umfang der Vertretungsbefugnis und ist Voraussetzung für die Betreuung durch den Makler.
N
Nachhaltige Versicherung
Nachhaltige Versicherungen berücksichtigen bei der Kapitalanlage ökologische, soziale und ethische Kriterien. Die Beiträge werden zum Beispiel in erneuerbare Energien oder soziale Projekte investiert statt in Rüstung oder fossile Brennstoffe. Immer mehr Versicherer bieten entsprechende Tarife an, die sich in der Leistung nicht von klassischen Produkten unterscheiden.
Nachhaftung
Die Nachhaftung bezeichnet die Weitergeltung des Versicherungsschutzes für Schäden, die nach Vertragsende eintreten, aber auf Ursachen während der Vertragslaufzeit zurückgehen. Sie spielt vor allem in der Berufshaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle. Die Dauer der Nachhaftung sollte bei Vertragsende ausdrücklich geregelt werden.
Nachversicherung
Das Nachversicherungsrecht erlaubt es Ihnen, den Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Typische Anlässe sind Heirat, Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung. Dieses Recht ist besonders bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen wertvoll.
Naturgefahren
Naturgefahren umfassen alle Risiken durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch. In der Versicherung werden sie unter dem Begriff Elementarschäden zusammengefasst. Eine Absicherung gegen Naturgefahren wird angesichts des Klimawandels immer wichtiger.
Nettobeitrag
Der Nettobeitrag ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag nach Abzug von Überschussbeteiligungen vom Bruttobeitrag. Er ist günstiger als der Bruttobeitrag, aber nicht garantiert. Wenn die Überschüsse des Versicherers sinken, kann sich der Zahlbeitrag dem Bruttobeitrag annähern.
Neuwertversicherung
Bei der Neuwertversicherung wird im Schadensfall der Betrag erstattet, der für die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen neuen Sache erforderlich ist. Im Gegensatz dazu ersetzt die Zeitwertversicherung nur den aktuellen Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Die Neuwertversicherung ist Standard in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
Nichtversichertes Risiko
Ein nichtversichertes Risiko ist ein Risiko, das entweder grundsätzlich nicht versicherbar ist oder im konkreten Vertrag nicht eingeschlossen wurde. Beispiele für grundsätzlich nicht versicherbare Risiken sind Vorsatz oder Krieg. Um unerwartete Deckungslücken zu vermeiden, sollte das Bedingungswerk sorgfältig auf Ausschlüsse geprüft werden.
Notlagentarif (PKV)
Der Notlagentarif ist ein Mindesttarif in der privaten Krankenversicherung für Versicherte, die ihren Beitrag nicht mehr zahlen können. Er bietet nur eine Notversorgung und deckt ausschließlich akute Erkrankungen, Schmerzzustände und Schwangerschaft ab. Sobald die Beitragsrückstände beglichen sind, kehrt der Versicherte in seinen ursprünglichen Tarif zurück.
Nachgelagerte Besteuerung
Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzbar sind, die späteren Rentenleistungen aber in voller Höhe der Einkommensteuer unterliegen. Dieses Prinzip gilt für die gesetzliche Rente, die Basisrente und die betriebliche Altersvorsorge. Da das Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben, ergibt sich daraus häufig ein Steuervorteil.
O
Obliegenheit
Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensvorschrift im Versicherungsvertrag, deren Verletzung die Leistungspflicht des Versicherers mindern oder aufheben kann. Dazu gehört zum Beispiel die Meldepflicht eines Schadens innerhalb einer bestimmten Frist. Es handelt sich nicht um eine einklagbare Pflicht, sondern um eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers.
Obliegenheitsverletzung
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer gegen eine im Vertrag festgelegte Verhaltenspflicht verstößt. Häufige Beispiele sind die verspätete Schadensmeldung oder das Verlassen der Unfallstelle. Je nach Schwere der Verletzung kann der Versicherer die Leistung kürzen oder vollständig verweigern.
Offenbarungspflicht
Die Offenbarungspflicht verpflichtet den Antragsteller, dem Versicherer vor Vertragsabschluss alle gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Sie ist ein Teilaspekt der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Nicht offenbarte Umstände können den Versicherer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen.
Optionstarif
Ein Optionstarif bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erweitern oder in einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Er wird häufig in der Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Besonders für junge Berufseinsteiger kann ein Optionstarif ein sinnvoller Einstieg sein.
Offene Deckung
Eine offene Deckung ist ein Rahmenvertrag in der Transportversicherung, der automatisch alle Sendungen eines Versicherungsnehmers abdeckt, ohne dass jede einzelne Lieferung separat gemeldet werden muss. Sie vereinfacht die Verwaltung erheblich. Die einzelnen Transporte werden nachträglich gemeldet und abgerechnet.
P
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Die steuerliche Förderung entspricht der Direktversicherung, und die Leistungen unterliegen im Alter der Besteuerung.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, der größere Freiheiten bei der Kapitalanlage bietet als Pensionskassen oder Direktversicherungen. Er kann einen höheren Anteil des Vermögens in Aktien anlegen und damit potenziell höhere Renditen erzielen. Das damit verbundene Anlagerisiko wird durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.
Pflichtversicherung
Eine Pflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss abgeschlossen werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist das bekannteste Beispiel. Auch für bestimmte Berufsgruppen und Betriebe gibt es gesetzliche Versicherungspflichten.
Policendarlehen
Ein Policendarlehen ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, sich den Rückkaufswert seiner Lebens- oder Rentenversicherung ganz oder teilweise auszahlen zu lassen, ohne den Vertrag zu kündigen. Das Darlehen wird mit dem Vertragsguthaben besichert und muss verzinst zurückgezahlt werden. Es kann eine Alternative zur Kündigung sein, wenn kurzfristig Liquidität benötigt wird.
Portabilität (bAV)
Portabilität bezeichnet die Möglichkeit, Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Der Gesetzgeber hat die Übertragungsmöglichkeit für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds geregelt. Die Mitnahme setzt voraus, dass der neue Arbeitgeber einem geeigneten Durchführungsweg zustimmt.
Produktinformationsblatt (PIB)
Das Produktinformationsblatt ist ein standardisiertes Dokument, das die wesentlichen Merkmale eines Versicherungsprodukts zusammenfasst. Es muss dem Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden und enthält Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und Kosten. Das PIB soll die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote erleichtern.
Prognosetabellen
Prognosetabellen zeigen die voraussichtliche Entwicklung einer Lebens- oder Rentenversicherung auf Basis verschiedener Szenarien. Sie werden bei Vertragsabschluss erstellt und berücksichtigen die garantierte Leistung sowie mögliche Überschüsse. Die tatsächliche Ablaufleistung kann von der Prognose abweichen, da Überschüsse nicht garantiert sind.
Prämie
Die Prämie ist der Beitrag, den Sie für Ihren Versicherungsschutz zahlen. Sie setzt sich aus dem Risikoanteil, den Kosten des Versicherers und gegebenenfalls einem Sparanteil zusammen. Im deutschen Sprachgebrauch werden Prämie und Beitrag häufig synonym verwendet.
Provision (Courtage)
Die Provision ist die Vergütung, die ein Versicherungsvermittler für den Abschluss eines Versicherungsvertrags erhält. Sie ist im Beitrag eingerechnet und wird vom Versicherer ausgezahlt. Makler erhalten stattdessen häufig eine Courtage, die ebenfalls aus dem Beitrag finanziert wird.
PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein)
Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit sichert die betrieblichen Altersversorgungsansprüche von Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers ab. Er wird durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber finanziert. Der PSVaG schützt Ansprüche aus Direktzusagen, Unterstützungskassen und in bestimmten Fällen auch aus Pensionsfonds.
Prüfbericht (Renteninformation)
Die Renteninformation ist ein jährliches Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, das Ihnen die voraussichtliche Höhe Ihrer gesetzlichen Rente mitteilt. Sie enthält Angaben zur aktuellen Rentenanwartschaft, zur Rente bei voller Erwerbsminderung und zur Regelaltersrente. Die Renteninformation ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die Planung der privaten Altersvorsorge.
Q
Quotenvorrecht
Das Quotenvorrecht ist ein Grundsatz der Haftpflichtversicherung, nach dem der Versicherer bei Teilschuld des Versicherten zunächst den Geschädigten voll entschädigt und seinen Regressanspruch nur anteilig geltend macht. Es schützt den Versicherungsnehmer davor, auf einem Teil des Schadens sitzen zu bleiben. In modernen Haftpflichtbedingungen ist das Quotenvorrecht häufig als fester Bestandteil enthalten.
R
Regressanspruch
Ein Regressanspruch ist das Recht des Versicherers, nach Regulierung eines Schadens den Verursacher zur Erstattung heranzuziehen. Wenn zum Beispiel ein Dritter den Schaden verursacht hat, zahlt der Versicherer zunächst an seinen Kunden und fordert den Betrag anschließend vom Verursacher zurück. Dieses Recht geht beim Schadenseintritt automatisch vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer über.
Regulierung
Die Regulierung ist der Prozess der Schadensabwicklung durch den Versicherer. Sie umfasst die Prüfung des Schadenfalls, die Feststellung der Leistungspflicht und die Auszahlung der Versicherungsleistung. Eine zügige und faire Regulierung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines Versicherers.
Regulierungsvollmacht
Die Regulierungsvollmacht ermächtigt einen Versicherungsvermittler, im Namen des Versicherers Schadensfälle bis zu einer bestimmten Höhe selbstständig zu regulieren. Sie beschleunigt die Schadensabwicklung erheblich, da nicht jeder Fall einzeln an den Versicherer weitergeleitet werden muss. Nicht jeder Vermittler verfügt über eine solche Vollmacht.
Rentenbarwert
Der Rentenbarwert ist der heutige Wert aller zukünftigen Rentenzahlungen, abgezinst auf den aktuellen Zeitpunkt. Er dient zur Bewertung von Rentenansprüchen, etwa bei Scheidung oder bei der Ablösung einer Rente durch eine Kapitalzahlung. Die Berechnung berücksichtigt Zinssatz, Laufzeit und Sterblichkeit.
Rentenfaktor
Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital gezahlt wird. Er ist ein entscheidender Wert bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, da er die spätere Rentenhöhe bestimmt. Ein garantierter Rentenfaktor bietet Planungssicherheit, weil er sich über die Laufzeit nicht verschlechtern kann.
Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit bestimmt, wie lange eine Rente mindestens gezahlt wird, auch wenn der Versicherte vor Ablauf dieser Zeit stirbt. Beträgt sie zum Beispiel zehn Jahre und der Rentner stirbt nach drei Jahren, erhalten die Hinterbliebenen noch sieben Jahre lang die Rente. Sie bietet eine Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko auf beiden Seiten.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge für Arbeitnehmer und bestimmte andere Personengruppen. Der Staat bezuschusst die Beiträge durch Zulagen und Steuervorteile. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Sie ist besonders wichtig für Familien mit Kindern und für Paare, die gemeinsame Verbindlichkeiten wie ein Baudarlehen haben. Sie ist günstiger als eine Kapitallebensversicherung, weil sie keinen Sparanteil enthält.
Risikoprüfung
Die Risikoprüfung ist die Bewertung des individuellen Risikos eines Antragstellers durch den Versicherer vor Vertragsabschluss. Sie umfasst die Auswertung der Gesundheitsfragen, der beruflichen Tätigkeit und gegebenenfalls weiterer Faktoren. Das Ergebnis bestimmt, ob der Antrag zu Normalkonditionen, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht angenommen wird.
Rohbauversicherung
Die Rohbauversicherung ist eine beitragsfreie Feuerversicherung für Gebäude während der Bauphase. Sie wird von vielen Wohngebäudeversicherern angeboten, wenn der Vertrag für das fertige Gebäude bereits abgeschlossen ist. Der Schutz gilt in der Regel für die Dauer des Rohbaus, längstens jedoch für zwei Jahre.
Ruheversicherung
Die Ruheversicherung ist eine beitragsfreie Stilllegung des Kfz-Versicherungsvertrags, wenn ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet wird. Während der Ruheversicherung besteht kein Versicherungsschutz, aber der Vertrag und die Schadensfreiheitsklasse bleiben erhalten. Bei erneuter Anmeldung lebt der Versicherungsschutz automatisch wieder auf.
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung ausgezahlt bekommen. Er liegt in den ersten Vertragsjahren häufig deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil Abschlusskosten verrechnet wurden. Vor einer Kündigung sollte man immer prüfen, ob eine Beitragsfreistellung sinnvoller ist.
Rückwärtsversicherung
Eine Rückwärtsversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, dem Versicherungsnehmer aber noch nicht bekannt waren. Sie ist in der Berufshaftpflicht und der D&O-Versicherung üblich. Die Rückwärtsfrist beträgt je nach Vertrag ein bis fünf Jahre vor Vertragsbeginn.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits, also Anwalts- und Gerichtskosten sowie Sachverständigenhonorare. Sie gibt es in verschiedenen Bausteinen wie Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz. Eine Selbstbeteiligung ist bei den meisten Tarifen üblich und senkt den Beitrag spürbar.
Rückstellung
Eine Rückstellung in der Versicherung ist ein bilanzieller Betrag, den der Versicherer für zukünftige Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden zurücklegt. Die wichtigsten Rückstellungsarten sind die Deckungsrückstellung bei Lebensversicherungen und die Schadenrückstellung für noch nicht abgewickelte Schäden. Rückstellungen sind ein wesentlicher Indikator für die finanzielle Solidität eines Versicherers.
Rückversicherung
Die Rückversicherung ist die Versicherung von Versicherungsunternehmen. Erstversicherer geben einen Teil ihrer Risiken an Rückversicherer ab, um sich gegen Großschäden oder Katastrophen abzusichern. Für den Versicherungsnehmer ist die Rückversicherung nicht sichtbar, sie erhöht aber die Sicherheit des gesamten Versicherungssystems.
Regionalklasse
Die Regionalklasse ist eine statistische Kennzahl in der Kfz-Versicherung, die das Schadenrisiko in einer bestimmten Region widerspiegelt. Gebiete mit hoher Unfall- oder Diebstahlhäufigkeit erhalten eine höhere Regionalklasse und damit höhere Beiträge. Die Einstufung basiert auf dem Zulassungsbezirk des Fahrzeugs und wird jährlich vom GDV aktualisiert.
S
Sachverständigenverfahren
Das Sachverständigenverfahren ist ein vertraglich vorgesehenes Verfahren zur Klärung von Meinungsverschiedenheiten über die Schadenshöhe zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Jede Seite benennt einen Sachverständigen, und bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann. Das Verfahren ist schneller und günstiger als ein Gerichtsprozess.
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt ist die Beitragsermäßigung, die sich aus einer bestimmten Anzahl schadenfreier Versicherungsjahre ergibt. In der Kfz-Versicherung kann er den Beitrag auf unter 30 Prozent des Grundbeitrags senken. Ein einzelner Schaden kann den Rabatt um mehrere Stufen zurückwerfen, weshalb Kleinstschäden oft besser selbst bezahlt werden.
Schadensfreiheitsklasse
Die Schadensfreiheitsklasse ist ein System zur Beitragsberechnung, das schadensfreie Jahre belohnt und Schadensjahre bestraft. Je länger Sie schadenfrei fahren oder versichert sind, desto günstiger wird der Beitrag. Dieses Prinzip findet sich vor allem in der Kfz-Haftpflicht, ähnliche Mechanismen gibt es aber auch bei anderen Versicherungsarten.
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. In Deutschland ist der Versicherungsombudsmann die zuständige Stelle. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und freiwillig.
Schlüsselversicherung
Die Schlüsselversicherung deckt die Kosten, die durch den Verlust von fremden Schlüsseln entstehen. Besonders teuer kann es werden, wenn ein Generalschlüssel einer Schließanlage verloren geht und die gesamte Anlage ausgetauscht werden muss. Diese Absicherung ist in vielen modernen Privathaftpflichtversicherungen bereits enthalten.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens, den Sie vor der Versicherungsleistung selbst tragen. Sie kann die Prämie deutlich senken, weil Kleinstschäden herausgefiltert werden. Bei der privaten Krankenversicherung ist sie ein bewährtes Instrument, um den Beitrag zu optimieren.
Solvabilität
Die Solvabilität ist die Eigenmittelausstattung eines Versicherers, die sicherstellt, dass er auch bei ungünstiger Entwicklung seine Verpflichtungen erfüllen kann. Sie wird von der BaFin laufend überwacht. Eine hohe Solvabilitätsquote ist ein Indikator für die finanzielle Stabilität eines Versicherungsunternehmens.
Solvency II
Solvency II ist das europäische Aufsichtsregime für Versicherungsunternehmen, das seit 2016 gilt. Es stellt Anforderungen an die Eigenmittelausstattung, das Risikomanagement und die Berichterstattung der Versicherer. Ziel ist ein einheitlicher und angemessener Schutz der Versicherungsnehmer in ganz Europa.
Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht die vorzeitige Kündigung eines Versicherungsvertrags bei bestimmten Anlässen wie einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall oder einer Leistungskürzung. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Kenntnis des Anlasses. Es ist ein wichtiges Instrument, um bei nachteiligen Vertragsänderungen flexibel reagieren zu können.
Sparanteil
Der Sparanteil ist der Teil des Versicherungsbeitrags, der bei kapitalbildenden Versicherungen der Vermögensbildung dient. Er wird vom Versicherer angelegt und bildet die Grundlage für die spätere Ablaufleistung oder Rente. Je höher der Sparanteil im Verhältnis zum Gesamtbeitrag, desto mehr Kapital wird für die Altersvorsorge aufgebaut.
Staffelung (Zahnstaffel)
Die Staffelung begrenzt die maximale Erstattung einer Zahnzusatzversicherung in den ersten Vertragsjahren. Im ersten Jahr liegt die Grenze oft bei wenigen hundert Euro und steigt jährlich an. Nach Ablauf der Staffelung, meist nach vier bis fünf Jahren, entfällt die Begrenzung und die volle Leistung ist verfügbar.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung zahlt bei Tod des Versicherten eine vereinbarte Summe zur Deckung der Bestattungskosten an die Hinterbliebenen. Sie hat seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegelds im Jahr 2004 an Bedeutung gewonnen. Die Versicherungssumme bewegt sich in der Regel zwischen 3.000 und 15.000 Euro.
Stichtagsregelung
Die Stichtagsregelung legt fest, dass ein bestimmtes Datum für die Beurteilung eines Sachverhalts maßgeblich ist. In der Versicherung spielt sie zum Beispiel bei der Frage eine Rolle, welcher Tarif oder welche Bedingungsgeneration für einen Vertrag gilt. Auch für steuerliche Regelungen bei Lebensversicherungen sind Stichtage von großer Bedeutung.
Stornoabzug
Der Stornoabzug ist ein Betrag, den der Versicherer vom Rückkaufswert einbehalten kann, wenn ein Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt wird. Er soll die dem Versicherer entstandenen Abschlusskosten und Verwaltungskosten decken. Seit einer Gesetzesänderung sind die Möglichkeiten des Stornoabzugs für den Versicherer eingeschränkt worden.
Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass eine Versicherung nur dann leistet, wenn kein anderer Versicherer vorrangig zuständig ist. Es findet sich häufig in der Reisekrankenversicherung oder der Auslandskrankenversicherung. Wenn ein Schaden über eine andere Versicherung gedeckt ist, tritt die subsidiäre Versicherung nicht ein.
Summenversicherung
Bei einer Summenversicherung wird im Leistungsfall eine fest vereinbarte Summe ausgezahlt, unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe. Typische Beispiele sind die Lebensversicherung und die Unfallversicherung. Im Gegensatz dazu orientiert sich die Schadenversicherung am konkret nachgewiesenen Schaden.
Sozialpartnermodell (bAV)
Das Sozialpartnermodell ist ein seit 2018 möglicher Weg der betrieblichen Altersvorsorge, bei dem Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam Versorgungswerke errichten. Besonders ist, dass keine Garantieleistung vorgeschrieben ist, sondern eine reine Beitragszusage ausreicht. Dies soll höhere Renditechancen ermöglichen und die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleineren Unternehmen fördern.
Schadenmeldung
Die Schadenmeldung ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, einen eingetretenen Schaden unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Form und Fristen sind im Bedingungswerk geregelt. Eine verspätete oder unvollständige Schadenmeldung kann die Leistungspflicht des Versicherers gefährden.
Schadenquote
Die Schadenquote gibt an, welcher Anteil der Beitragseinnahmen für Schadenleistungen aufgewendet wird. Eine niedrige Schadenquote spricht für eine vorsichtige Risikopolitik des Versicherers. Für den Versicherungsnehmer ist eine niedrige Schadenquote positiv, weil sie zu höheren Überschussbeteiligungen führen kann.
Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip ist der Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung, nach dem der Beitrag sich nach dem Einkommen richtet und nicht nach dem individuellen Gesundheitsrisiko. Alle Mitglieder erhalten unabhängig von ihrer Beitragshöhe dieselben Leistungen. Dieses Prinzip unterscheidet die GKV grundlegend von der privaten Krankenversicherung.
T
Tarifwechsel (PKV)
In der privaten Krankenversicherung haben Sie das gesetzlich verankerte Recht, jederzeit in einen anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln. Die angesparten Altersrückstellungen werden mitgenommen, eine erneute Gesundheitsprüfung für die bisherigen Leistungen entfällt. Dieser Wechsel kann erhebliche Beitragsersparnisse bringen, ohne den Schutz zu verschlechtern.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug gegen bestimmte äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfall, Sturm und Hagel. Im Gegensatz zur Vollkasko sind selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus nicht versichert. Die Teilkasko hat keine Schadensfreiheitsklasse und wird nach Fahrzeugtyp und Regionalklasse kalkuliert.
Terrorversicherung
Die Terrorversicherung deckt Schäden ab, die durch terroristische Anschläge entstehen. In vielen Standardversicherungen sind Terrorschäden ausgeschlossen. Für Unternehmen und Großimmobilienbesitzer bieten spezialisierte Versicherer und der deutsche Pool Extremus AG entsprechende Deckungskonzepte an.
Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierhalter vor Schadenersatzansprüchen, die durch ihr Tier verursacht werden. Für Hundehalter ist sie in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Für Pferde ist sie zwar nicht Pflicht, aber angesichts des hohen Schadenpotenzials dringend zu empfehlen.
Todesfallleistung
Die Todesfallleistung ist der Betrag, den eine Lebensversicherung bei Tod des Versicherten an die Hinterbliebenen auszahlt. Bei einer Risikolebensversicherung entspricht sie der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Kapitallebensversicherung kann sie entweder die Versicherungssumme oder das bis dahin angesammelte Vertragsguthaben betragen, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Treuhänder (PKV)
Der Treuhänder in der privaten Krankenversicherung ist ein unabhängiger Mathematiker, der Beitragsanpassungen des Versicherers prüft und genehmigen muss. Er stellt sicher, dass Beitragserhöhungen sachlich gerechtfertigt und kalkulatorisch notwendig sind. Ohne seine Zustimmung darf der Versicherer die Beiträge nicht anheben.
Typklasse
Die Typklasse ist eine statistische Kennzahl, die das Schadensrisiko eines bestimmten Fahrzeugmodells widerspiegelt. Fahrzeuge, die überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt sind oder hohe Reparaturkosten verursachen, erhalten eine hohe Typklasse. Die Einstufung wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktualisiert.
Transparenzpflicht
Die Transparenzpflicht verpflichtet Versicherer und Vermittler, den Kunden umfassend und verständlich über die wesentlichen Merkmale des Versicherungsschutzes zu informieren. Dazu gehören insbesondere Leistungsumfang, Ausschlüsse und Kosten. Die Transparenzpflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz und in der EU-Vermittlerrichtlinie verankert.
U
Umlageverfahren
Im Umlageverfahren werden die laufenden Ausgaben der Sozialversicherung direkt aus den laufenden Einnahmen finanziert. Die heutigen Beitragszahler finanzieren also die heutigen Leistungsempfänger. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach diesem Prinzip, was sie anfällig für den demografischen Wandel macht.
Unverfallbarkeit (bAV)
Unverfallbarkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seine Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge auch bei einem Arbeitgeberwechsel behält. Arbeitnehmerfinanzierte Ansprüche durch Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Ansprüche werden nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar, sofern das 21. Lebensjahr vollendet ist.
Überversicherung
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme höher ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands oder Risikos. Im Schadensfall zahlt die Versicherung nur bis zum tatsächlichen Schaden. Die zu hohen Beiträge sind also verschwendetes Geld.
Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung ist der Anteil am Gewinn des Versicherers, der an die Versicherungsnehmer weitergegeben wird. Überschüsse entstehen durch Kapitalerträge, günstigere Risikoverläufe oder niedrigere Kosten als kalkuliert. Bei Lebens- und Rentenversicherungen kann die Überschussbeteiligung die Ablaufleistung erheblich steigern, sie ist jedoch nicht garantiert.
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung zahlt eine Einmalleistung oder eine Rente, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt sind. Sie schützt rund um die Uhr, also auch in der Freizeit. Besonders für Kinder und Menschen, die keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr erhalten können, ist sie eine wichtige Alternative.
Unterversicherung
Unterversicherung tritt auf, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gegenstands. Im Schadensfall erhält man dann nur einen anteiligen Ersatz, auch wenn der Schaden kleiner als die Versicherungssumme ist. Bei der Hausratversicherung entsteht Unterversicherung oft dadurch, dass der Wert des Hausrats über die Jahre steigt, die Versicherungssumme aber nicht angepasst wird.
Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung im Schadensfall verzichtet. In der Hausratversicherung wird er häufig vereinbart, wenn die Versicherungssumme nach Quadratmeterpauschale berechnet wird. Er bietet Sicherheit, dass im Schadensfall keine Kürzung wegen angeblich zu niedriger Versicherungssumme erfolgt.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen. Sie ermöglicht eine unbegrenzte steuerliche Förderung der Beiträge, da keine Beitragsobergrenzen gelten. Für Geschäftsführer und leitende Angestellte ist sie besonders interessant.
V
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall ist das im Vertrag definierte Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst. In der Haftpflichtversicherung ist es das Schadensereignis, in der Krankenversicherung der Eintritt einer Krankheit. Die genaue Definition des Versicherungsfalls unterscheidet sich je nach Versicherungsart und Bedingungswerk.
Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Vermittler, der im Interesse des Kunden aus dem gesamten Marktangebot die passende Versicherungslösung auswählt. Er haftet gegenüber dem Kunden für eine ordnungsgemäße Beratung. Im Gegensatz zum gebundenen Vertreter ist er nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften gebunden.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und die Beiträge zahlt. Er muss nicht identisch mit der versicherten Person sein. Bei einer Lebensversicherung auf das Leben des Ehepartners ist zum Beispiel ein Partner Versicherungsnehmer und der andere die versicherte Person.
Versicherungsombudsmann
Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherern und Verbrauchern. Das kostenlose Verfahren kann helfen, Konflikte ohne Gericht zu lösen. Beschwerden bis 10.000 Euro sind für den Versicherer bindend.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode ist der Zeitabschnitt, für den ein Versicherungsbeitrag gezahlt wird. Sie beträgt in der Regel ein Jahr und beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Datum. Die Versicherungsperiode ist auch maßgeblich für die Berechnung von Kündigungsfristen und Beitragsanpassungen.
Versicherungsschein (Police)
Der Versicherungsschein, auch Police genannt, ist die Urkunde über den Versicherungsvertrag. Er enthält alle wesentlichen Vertragsdaten wie Versicherungsnehmer, versichertes Risiko, Versicherungssumme und Beitrag. Der Versicherungsschein dient als Nachweis des Versicherungsschutzes und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der im Vertrag festgelegte Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Schadensfall leistet. Bei Sachversicherungen sollte sie dem Wert der versicherten Sache entsprechen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei Personenversicherungen wird sie nach dem individuellen Absicherungsbedarf festgelegt.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherer in Deutschland. Es wurde 2008 umfassend reformiert und stärkt seitdem die Rechte der Verbraucher deutlich. Das VVG gilt für alle privaten Versicherungsverträge und bildet die rechtliche Grundlage des Versicherungsrechts.
Vermittlerregister
Das Vermittlerregister ist ein öffentliches Register, in dem alle zugelassenen Versicherungsvermittler Deutschlands eingetragen sind. Es wird von der DIHK geführt und ist online abrufbar. Verbraucher können dort die Zulassung und den Status eines Vermittlers prüfen.
Vermittlerrichtlinie (IDD)
Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist eine europäische Richtlinie, die den Vertrieb von Versicherungsprodukten regelt. Sie schreibt unter anderem umfangreiche Informations- und Beratungspflichten vor und fordert regelmäßige Weiterbildung der Vermittler. In Deutschland wurde sie durch Anpassungen der Gewerbeordnung und des VVG umgesetzt.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung von Rentenansprüchen bei einer Scheidung. Alle während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung werden hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das betrifft sowohl gesetzliche als auch private und betriebliche Rentenansprüche.
Versorgungslücke
Die Versorgungslücke bezeichnet die Differenz zwischen dem Lebensstandard, den man im Alter oder bei Berufsunfähigkeit halten möchte, und dem, was die gesetzlichen Systeme tatsächlich leisten. Für viele Menschen beträgt sie mehrere Hundert Euro monatlich. Je früher man diese Lücke erkennt und schließt, desto günstiger ist die Lösung.
Versorgungsordnung (bAV)
Die Versorgungsordnung ist das betriebliche Regelwerk, das die Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen festlegt. Sie definiert, wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch die Beiträge sind und welche Leistungen erbracht werden. Als Arbeitnehmer sollten Sie die Versorgungsordnung Ihres Unternehmens kennen, um Ihre Ansprüche vollständig zu nutzen.
Verzugszinsen
Verzugszinsen fallen an, wenn der Versicherer eine fällige Leistung nicht rechtzeitig auszahlt. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Versicherer gerät in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt oder eine angemessene Prüffrist überschritten hat.
Vorläufige Deckung
Die vorläufige Deckung ist ein sofortiger Versicherungsschutz, der bereits vor der endgültigen Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer gilt. Sie wird häufig bei der Kfz-Haftpflichtversicherung mittels der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) erteilt. Die vorläufige Deckung endet mit der Annahme oder Ablehnung des Antrags durch den Versicherer.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Antragsteller, dem Versicherer vor Vertragsabschluss alle gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen. Sie bezieht sich nur auf Fragen, die der Versicherer in Textform gestellt hat. Eine Verletzung dieser Pflicht kann den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Leistungskürzung berechtigen.
Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt reine Vermögensschäden ab, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Sie ist besonders für Berufsgruppen wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder IT-Dienstleister relevant. Ein falscher Rat, der dem Kunden einen finanziellen Verlust verursacht, wäre ein typischer Versicherungsfall.
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in die private Krankenversicherung wechseln können. Sie wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei 73.800 Euro brutto. Das Einkommen muss die Grenze voraussichtlich auch im Folgejahr überschreiten.
Versorgungswerk
Ein berufsständisches Versorgungswerk ist eine Pflichtversorgungseinrichtung für Angehörige bestimmter freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Es übernimmt die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung und finanziert sich nach dem kapitalgedeckten Verfahren. Die Leistungen liegen häufig über denen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Verweisungsklausel
Die Verweisungsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt dem Versicherer, den Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen, den er trotz seiner Einschränkung noch ausüben kann. Bei der abstrakten Verweisung reicht die theoretische Möglichkeit, bei der konkreten Verweisung muss der Versicherte den Beruf tatsächlich ausüben. Hochwertige Tarife verzichten auf die abstrakte Verweisung.
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Wartezeit
Die Wartezeit ist ein Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen noch nicht beansprucht werden können. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es zum Beispiel eine dreimonatige allgemeine Wartezeit und eine achtmonatige Wartezeit für Entbindungen. Nach der Wartezeit gilt der volle Versicherungsschutz.
Wechsel der Krankenkasse
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist seit 2021 deutlich vereinfacht worden. Die Bindungsfrist beträgt nur noch zwölf Monate. Ein Wechsel lohnt sich, wenn eine andere Kasse bessere Zusatzleistungen oder einen niedrigeren Zusatzbeitrag bietet.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlaubt es dem Versicherungsnehmer, einen neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist 30 Tage. Der Widerruf muss in Textform erfolgen, und der Versicherer muss bereits gezahlte Beiträge erstatten.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der aufgewendet werden muss, um eine beschädigte oder zerstörte Sache durch eine gleichwertige neue Sache zu ersetzen. Er bildet die Grundlage für die Entschädigung bei Neuwertversicherungen. In der Kfz-Versicherung ist der Wiederbeschaffungswert der Preis, den ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug auf dem Markt kosten würde.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Als Eigentümer einer Immobilie ist sie unverzichtbar. Ergänzt werden sollte sie durch einen Elementarschadensbaustein, der Naturgefahren wie Hochwasser und Starkregen abdeckt.
Wohnriester
Wohnriester ist eine Form der Riester-Förderung, bei der die staatlichen Zulagen und Steuervorteile für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden. Das geförderte Kapital fließt in die Tilgung eines Baudarlehens oder in einen Bausparvertrag. Im Alter wird die steuerliche Förderung nachgelagert besteuert, entweder auf einen Schlag oder über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren.
Werkvertrag und Versicherung
Ein Werkvertrag kann versicherungsrechtliche Konsequenzen haben, da die Haftung für das Werk beim Auftragnehmer liegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers sollte die Risiken aus Werkverträgen abdecken. Besonders bei Bau- und Montageleistungen ist eine ausreichende Deckungssumme wichtig.
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XL-Rückversicherung
Die XL-Rückversicherung, auch Schadenexzedent genannt, ist eine Form der Rückversicherung, bei der der Rückversicherer Schäden übernimmt, die eine bestimmte Höhe überschreiten. Der Erstversicherer trägt den Schaden bis zur vereinbarten Priorität selbst. Für Versicherungsnehmer bedeutet eine solide Rückversicherung ihres Versicherers zusätzliche Sicherheit.
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Zahlbeitrag
Der Zahlbeitrag ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer tatsächlich an den Versicherer überweist. Er ergibt sich aus dem Bruttobeitrag abzüglich der aktuellen Überschussbeteiligung. Da Überschüsse nicht garantiert sind, kann der Zahlbeitrag im Lauf der Vertragsdauer steigen, bis er maximal den Bruttobeitrag erreicht.
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ergänzt den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die GKV übernimmt bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss, der häufig weit unter den tatsächlichen Kosten liegt. Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet bis zu 90 oder 100 Prozent der Kosten nach Abzug des Kassenzuschusses.
Zentralruf der Autoversicherer
Der Zentralruf der Autoversicherer ist ein Auskunftssystem, über das nach einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermittelt werden kann. Er ist unter der Telefonnummer 0800 25 026 00 erreichbar und steht rund um die Uhr zur Verfügung. Benötigt wird lediglich das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.
Zeitwert
Der Zeitwert ist der aktuelle Wert eines Gegenstands unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und allgemeinem Zustand. In der Kfz-Versicherung ist er gleichbedeutend mit dem Wiederbeschaffungswert abzüglich eines Restwerts. Bei der Zeitwertversicherung wird im Schadensfall nur der Zeitwert und nicht der Neuwert erstattet.
Zillmerung
Die Zillmerung ist ein versicherungsmathematisches Verfahren, bei dem die Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrags mit den ersten Beiträgen verrechnet werden. Das führt dazu, dass der Rückkaufswert in den Anfangsjahren sehr niedrig oder sogar bei null liegt. Dieses Verfahren ist in Deutschland weit verbreitet, steht aber wegen der Nachteile für den Kunden in der Kritik.
Zinszusatzreserve
Die Zinszusatzreserve ist eine zusätzliche Rückstellung, die Lebensversicherer bilden müssen, wenn die aktuellen Kapitalmarktzinsen unter dem Garantiezins älterer Verträge liegen. Sie soll sicherstellen, dass die Versicherer ihre Garantieversprechen dauerhaft erfüllen können. Die Bildung der Zinszusatzreserve belastet die Überschüsse und kann zu niedrigeren Überschussbeteiligungen für die Versicherungsnehmer führen.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung ergänzt den Schutz einer bestehenden Versicherung um weitere Leistungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Zahnzusatz, Krankenhauszusatz und Auslandsreisekrankenversicherung die häufigsten Beispiele. Auch in der Unfallversicherung gibt es Zusatzbausteine wie Unfallkrankentagegeld oder kosmetische Operationen.
Zustandsreform (bAV)
Die Zustandsreform bezieht sich auf gesetzliche Änderungen, die die betriebliche Altersvorsorge betreffen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 ist ein Beispiel, das unter anderem den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss und das Sozialpartnermodell eingeführt hat. Solche Reformen haben direkten Einfluss auf die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge in Unternehmen.
Zuschlag (Risikozuschlag)
Ein Risikozuschlag ist ein Beitragsaufschlag, den der Versicherer erhebt, wenn das individuelle Risiko des Antragstellers über dem Durchschnitt liegt. In der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung wird er häufig bei Vorerkrankungen vereinbart. Der Zuschlag ermöglicht den Versicherungsschutz, der sonst möglicherweise abgelehnt würde.
Zweitmarkt (Lebensversicherung)
Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen ermöglicht es, bestehende Lebensversicherungspolicen an spezialisierte Käufer zu verkaufen statt sie beim Versicherer zu kündigen. Der Verkaufspreis liegt in der Regel über dem Rückkaufswert. Vor einer Kündigung lohnt es sich, ein Angebot auf dem Zweitmarkt einzuholen.
Zulagenberechtigung (Riester)
Die Zulagenberechtigung bestimmt, wer Anspruch auf staatliche Zulagen bei einem Riester-Vertrag hat. Unmittelbar zulagenberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmer, Beamte und Kindererziehende. Ehepartner können mittelbar zulagenberechtigt sein, auch wenn sie selbst nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Zusatzbeitrag (GKV)
Der Zusatzbeitrag ist ein individueller Beitragssatz, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erheben kann. Er variiert von Kasse zu Kasse und kann ein Grund für einen Kassenwechsel sein. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Zuwendung (arbeitgeberfinanzierte bAV)
Eine arbeitgeberfinanzierte Zuwendung zur betrieblichen Altersvorsorge ist ein Beitrag, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in die Altersversorgung des Mitarbeiters einzahlt. Sie ist ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Die Zuwendung ist für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Zweitmeinung
Eine Zweitmeinung bezeichnet die Einholung einer unabhängigen fachlichen Einschätzung zu einer Diagnose oder Therapieempfehlung. Viele private Krankenversicherer und auch einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen Zweitmeinungsservice an. Er kann helfen, unnötige Operationen zu vermeiden und die bestmögliche Behandlung zu finden.
Zweckbindung (Versicherungsdaten)
Die Zweckbindung ist ein datenschutzrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass Versicherungsunternehmen personenbezogene Daten nur für den Zweck verwenden dürfen, für den sie erhoben wurden. Gesundheitsdaten dürfen zum Beispiel nur für die Vertragsprüfung und Schadensregulierung genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung des Versicherten ist unzulässig.
Zeitrente
Eine Zeitrente ist eine Rentenzahlung, die nur für einen bestimmten Zeitraum geleistet wird, im Gegensatz zur lebenslangen Rente. Sie wird zum Beispiel als Überbrückung bis zum Beginn der Altersrente eingesetzt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Leistungsdauer faktisch eine Zeitrente bis zum vereinbarten Endalter.
Zeichnungskapazität
Die Zeichnungskapazität beschreibt die Fähigkeit eines Versicherers, Risiken bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu tragen. Sie hängt von der Eigenmittelausstattung und der Rückversicherung des Unternehmens ab. Bei Großrisiken kann die Zeichnungskapazität eines einzelnen Versicherers nicht ausreichen, sodass mehrere Versicherer gemeinsam das Risiko übernehmen.
Zustellungsbevollmächtigter
Ein Zustellungsbevollmächtigter nimmt im Auftrag des Versicherungsnehmers rechtliche Dokumente und Erklärungen des Versicherers entgegen. In der Praxis übernimmt oft der Versicherungsvermittler diese Funktion. Die Zustellung an den Bevollmächtigten gilt rechtlich als Zustellung an den Versicherungsnehmer selbst.
Haben Sie Fragen zu einem dieser Begriffe oder möchten Sie wissen, welche Versicherungen für Ihre Situation wichtig sind? Ich berate Sie gerne persönlich.
Als gebundener Versicherungsvertreter vermittle ich Produkte der WWK und ARAG. Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
